Arbeitsmedizin

Getreu unserer Vision „Gesunde Menschen in gesunden Organisationen“ unterstützt Sie unsere Expertenfamilie mit modernen Ansätzen der Arbeitsmedizin.

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25+ Jahre Erfahrung
Individuelle Betreuungskonzepte
Spezielle Lösungen für KMU
Bundesweit im Einsatz

Arbeitsmedizin als ein zentraler Bestandteil des BGM

Wofür benötige ich einen Betriebsarzt?

Die Arbeitsmedizin ist in Deutschland gesetzlich verankert, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind nur einige der relevanten Rechtsvorschriften. Die Arbeitsmedizin ist ein präventivmedizinisches Fach, welches sich vorrangig der Beratung von Organisationen und Mitarbeitenden annimmt. Bestandteile sind dabei die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, die Durchführung von Begehungen und Unterweisungen sowie die Sicherstellung von arbeitsmedizinischer Vorsorge nach ArbMedVV.

Welche Leistungen bietet die MAS?

Wir sind ein überbetrieblicher Dienst und unterstützen unsere Kunden bei der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben im Bereich Arbeitsmedizin. Unsere Kunden müssen somit keinen eigenen Betriebsarzt bestellen, sondern können bei uns die benötigten Leistungen einkaufen. Wir sehen uns als Gesundheitspartner – d.h. wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Kunden passende Betreuungskonzepte und bieten verschiedene Lösungen je nach Unternehmensgröße oder Branche an. Gemeinsam machen wir Gesundheit zum Erfolgsfaktor in Ihrer Organisation!

Ein Arzt, der ein Stetoskop hält

Grundbetreuung

Die Grundbetreuung zielt darauf ab, Ihnen dabei zu helfen, Ihren gesetzlichen Pflichten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes nachzukommen. Sie ist unabhängig von der Betriebsgröße und umfasst die Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Teilnahme an ASA-Sitzungen
Begehungen
Beratung (z.B. Gefährdungsbeurteilung)
Unterweisungen
Enthalten:

Betriebsspezfische Betreuung

Die betriebsspezifische Betreuung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens, abhängig von seiner Art, Größe und den spezifischen Gefährdungen und Situationen und erweitert die Basisleistungen der Grundbetreuung um maßgeschneiderte betriebliche Unterstützungsleistungen.

Vorsorgen gem. ArbMedVV
Eignungsuntersuchungen
BEM
Impfungen
Beratung zum Mutterschutz
Präventionsprogramme
Enthalten:
Eine Frau, die geimpft wird

Leistungspakete passgenau für Sie

Wir bieten Ihnen die Leistungen der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung in Form von Paketen passend für Ihre Unternehmensgröße an.

Basis
Konzept für Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Allgemeine Beratung zu den wichtigsten Unternehmerver-pflichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Form eines Erklärvideos
Pro
Für Unternehmen im Unternehmermodell mit bis zu 50 Beschäftigten
Erklärvideo zu den wichtigsten Unternehmerverpflichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Layout einer allgemeinen Gefährdungsbeurteilung
Übersicht aushangpflichtiger Gesetze & Vorschriften
Vorlage eines Organisations-Checks
u.v.m.
Premium
Regelbetreuung ohne
personelle Begrenzung
Individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Betreuungspaket
Regelmäßige Unterstützung durch feste Betreuer
Vor Ort Betreuung durch Ihre festen Ansprechpartner
u.v.m.

Ihr unverbindliches und transparentes Angebot

Wir wissen, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz ein breites Themenfeld bietet. Uns ist es wichtig, dass Sie einen guten Überblick erhalten, welche Anforderungen Sie gesetzlich und darüber hinaus erfüllen können, um eine nachhaltige Präventionskultur aufzubauen.

Deutschlandweit
Vor-Ort Betreuung
Individuelle Konzepte
25+ Jahre Erfahrung
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Passende Leistungen für Sie!

Arbeitssicherheit

Schützen Sie Gesundheit und Sicherheit von allen.

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Brandschutz

Effektiver Brandschutz und geltendes Regelwerk.

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Psychische Gefährdungsbeurteilung

Für gesunde Menschen in gesunden Organisationen.

Leistungen anzeigen

Checkliste Ergonomie am Arbeitsplatz

Unsere Checkliste bietet Ihnen hilfreiche Tipps rund um Ihre Arbeitsplatzgestaltung. Hier finden Sie Informationen zur Auswahl eines passenden Schreibtischs oder Bürostuhls sowie zur richtigen Einstellung Ihrer Bildschirme am Arbeitsplatz.

Fragen, Antworten und Downloads für Sie!

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und einige Materialien zum Download. Sie vermissen ein Thema? Sprechen Sie uns gerne an!

Fragen und Antworten:

Warum ist Arbeitsmedizin wichtig?

Arbeitsmedizin ist ein Zweig der Medizin, der sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmern konzentriert. Ihr Hauptziel ist es, die Arbeitsbedingungen sicherer und gesünder zu gestalten und gleichzeitig die individuelle Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu fördern.

Eine umfassende Arbeitsmedizin umfasst die regelmäßige Überwachung und Bewertung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen, um Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Dies trägt nicht nur dazu bei, Unfälle und Verletzungen zu verhindern, sondern auch die Arbeitsqualität und Produktivität zu steigern.

Was gehört zur Arbeitsmedizin?

Die Arbeitsmedizin ist in Deutschland gesetzlich verankert, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind nur einige der relevanten Rechtsvorschriften. Die Arbeitsmedizin ist dabei ein präventivmedizinisches Fach, welches sich vorrangig der Beratung von Organisationen und Beschäftigten annimmt. Bestandteile sind dabei die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, die Durchführung von Begehungen und Unterweisungen sowie die Sicherstellung von arbeitsmedizinischer Vorsorge nach ArbMedVV.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Prozess im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei dem die potenziellen Gefahren und Risiken in einem Arbeitsumfeld systematisch ermittelt, bewertet und dokumentiert werden. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten und arbeitsbedingte Unfälle oder Gesundheitsschäden zu verhindern.

Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst typischerweise folgende Schritte:

  1. Identifikation von Gefahren: Alle möglichen Gefahrenquellen und Risiken am Arbeitsplatz werden erfasst, einschließlich physischer, chemischer, biologischer, ergonomischer und psychosozialer Risiken.
  2. Bewertung der Gefahren: Die ermittelten Gefahren werden hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und ihres Schadenspotenzials bewertet. Dabei wird beurteilt, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Gefahr auftritt, und welche Auswirkungen sie haben könnte.
  3. Festlegung von Schutzmaßnahmen: Basierend auf der Bewertung der Gefahren werden Schutzmaßnahmen und Präventionsstrategien entwickelt. Dies kann die Einführung von Sicherheitsvorkehrungen, Schulungen, ergonomischen Anpassungen oder die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung umfassen.
  4. Umsetzung der Maßnahmen: Die identifizierten Schutzmaßnahmen werden in die Arbeitspraxis umgesetzt. Dies kann Schulungen, die Bereitstellung von Schutzausrüstung oder die Anpassung von Arbeitsprozessen einschließen.
  5. Überwachung und Kontrolle: Die Wirksamkeit der implementierten Schutzmaßnahmen wird regelmäßig überwacht und bewertet, um sicherzustellen, dass sie weiterhin effektiv sind.
  6. Dokumentation: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie die ergriffenen Maßnahmen und Überwachungsergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Dies dient nicht nur zur Nachverfolgung, sondern auch zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Eine ordnungsgemäß durchgeführte Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen sicherer zu gestalten, Unfälle und Verletzungen zu minimieren, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz sicherzustellen.

Wie viel Zeit verbringt ein Arbeitsmediziner in einer Organisation?

Die Grundbetreuung legt bestimmte Vorgaben für die zu erfüllenden Einsatzzeiten fest, die gemäß der DGUV Vorschrift 2 durch die Zuordnung zu einer der drei Betreuungsgruppen bestimmt werden. Diese Gruppenzuweisung erfolgt anhand der Betriebsart, die sich wiederum nach der Art und dem Ausmaß der Gefährdungen richtet und anhand des in Deutschland geltenden WZ-Codes festgelegt wird. Die Einsatzzeit wird dann errechnet, indem die Anzahl der Beschäftigten mit einem spezifischen Stundenfaktor für die jeweilige Gruppe multipliziert wird.

Die Notwendigkeit zusätzlicher Einsatzzeit für betriebsspezifische Leistungen hängt von den individuellen Gegebenheiten der Organisation ab. In vielen Fällen umfasst die betriebsspezifische Betreuung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, was die Einsatzzeit in der Regel bereits erhöht.

Welche Aufgaben übernimmt ein Arbeitsmediziner?

Der Arbeitsmediziner ist ein speziell ausgebildeter Arzt, der in der Lage ist, die gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit auf den Menschen zu beurteilen. Zu den Aufgaben eines Arbeitsmediziners gehören die Durchführung von Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorgen, die Überwachung von Arbeitsbedingungen und die Beratung von Unternehmen bei der Umsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien.

Arbeitsmediziner spielen eine wichtige Rolle bei der Prävention von berufsbedingten Krankheiten und Verletzungen. Sie helfen dabei, potenzielle Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken zu entwickeln. Darüber hinaus beraten sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz und zur Ergonomie.

Welche Arten von arbeitsmedizinischen Vorsorgen gibt es?

Das Hauptziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge besteht darin, frühzeitig arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden zu erkennen und arbeitsbedingte Erkrankungen sowie Berufskrankheiten zu verhindern. Die Vorsorge umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, und wenn nötig, körperliche oder klinische Untersuchungen, die jedoch nicht gegen den Willen der Mitarbeiter durchgeführt werden dürfen.

Es gibt drei Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.

Die Pflichtvorsorge ist eine Art der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die der Arbeitgeber für bestimmte besonders gefährdende Tätigkeiten durchführen muss, wie in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge spezifiziert. Die Teilnahme der Beschäftigten an der Pflichtvorsorge ist faktisch verpflichtend, da die Tätigkeit erst nach der Durchführung dieser Vorsorge erlaubt ist.

Die Angebotsvorsorge ist eine Form der arbeitsmedizinischen Vorsorge, bei der der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährlichen Tätigkeiten die Möglichkeit bietet, an Untersuchungen und Beratungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend, aber der Arbeitgeber muss das Angebot rechtzeitig und ordnungsgemäß unterbreiten, andernfalls können Bußgelder verhängt werden.

Wunschvorsorge: Die Wunschvorsorge ist eine erweiterte Art der arbeitsmedizinischen Vorsorge, bei der der Arbeitgeber den Beschäftigten zusätzliche Untersuchungen und Beratungen ermöglicht, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Dies geschieht, wenn die Beschäftigten einen Zusammenhang zwischen ihrer Arbeit und möglichen Gesundheitsrisiken vermuten. Der Arbeitgeber kann nur dann ablehnen, wenn kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist, andernfalls kann eine zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen.

Bei Nichteinhaltung der Vorsorgevorschriften können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Bußgelder oder Strafen riskieren.

Detaillierte Regelungen: Die genauen Anforderungen an die Vorsorge und das Angebot sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) festgelegt.

Welche Vorteile hat Arbeitsmedizin?

Die Implementierung einer arbeitsmedizinischen Betreuung in einem Unternehmen bietet zahlreiche Vorteile. Dazu gehören:

  • Gesündere Mitarbeiter: Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und präventive Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Mitarbeitergesundheit bei.
  • Höhere Produktivität: Gesunde Mitarbeiter sind erwiesenermaßen produktiver, effizienter, motivierter und zufriedener in ihrer Arbeit.
  • Kosteneinsparungen: Die Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten führt zu Kosteneinsparungen durch weniger Ausfallzeiten und Krankheitskosten.
  • Rechtliche Konformität: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Positives Image: Im Sinne des Employer Branding können Sie sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren, dem die Gesundheit seiner Mitarbeiter ein Herzensanliegen ist.