Arbeitssicherheit

Getreu unserer Vision „Gesunde Menschen in gesunden Organisationen“ unterstützt Sie unsere Expertenfamilie mit modernen Ansätzen der Arbeitssicherheit.

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25+ Jahre Erfahrung
Individuelle Betreuungskonzepte
Spezielle Lösungen für KMU
Bundesweit im Einsatz

Arbeitssicherheit als ein zentraler Bestandteil des BGM

Wofür benötige ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Arbeitssicherheit ist in Deutschland gesetzlich verankert, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind nur zwei der relevanten Rechtsvorschriften. Unternehmen sind beispielsweise dazu verpflichtet, eine systematische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Weiterhin müssen Unterweisungen der Mitarbeitenden zur Unfallverhütung durchgeführt werden. Je nach Tätigkeitsfeld kann auch die Bereitstellung und ordnungsgemäße Verwendung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung) erforderlich sein.

Welche Leistungen bietet die MAS?

Wir sind ein überbetrieblicher Dienst und unterstützen unsere Kunden bei der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit. Unsere Kunden müssen somit keine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, sondern können bei uns die benötigten Leistungen einkaufen. Wir sehen uns als Gesundheitspartner – d.h. wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Kunden passende Betreuungskonzepte und bieten verschiedene Lösungen je nach Unternehmensgröße oder Branche an. Gemeinsam machen wir Gesundheit zum Erfolgsfaktor in Ihrer Organisation!

2 Arbeitsschutzexperten bei der Begehung eines Betriebs

Grundbetreuung

Die Grundbetreuung zielt darauf ab, Ihnen dabei zu helfen, Ihren gesetzlichen Pflichten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes nachzukommen. Sie ist unabhängig von der Betriebsgröße und umfasst die Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Teilnahme an ASA-Sitzungen
Begehungen
Beratung (z.B. Gefährdungsbeurteilung)
Unterweisungen
Enthalten:

Betriebsspezfische Betreuung

Die betriebsspezifische Betreuung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens, abhängig von seiner Art, Größe und den spezifischen Gefährdungen und Situationen und erweitert die Basisleistungen der Grundbetreuung um maßgeschneiderte betriebliche Unterstützungsleistungen.

Prüfung von Arbeitsmitteln
Messungen
Rettungs- und Fluchtwegplanung
Vorträge und Trainings
Enthalten:
Ein Handwerker auf einer Baustelle mit Arbeitssicherheitsausrüstung

Leistungspakete passgenau für Sie

Wir bieten Ihnen die Leistungen der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung in Form von Paketen passend für Ihre Unternehmensgröße an.

Basis
Konzept für Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Allgemeine Beratung zu den wichtigsten Unternehmerver-pflichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Form eines Erklärvideos
Pro
Für Unternehmen imUnternehmermodell mit bis zu 50 Beschäftigten
Allgemeine Beratung zu den wichtigsten Unternehmerver-pflichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Form eines Erklärvideos
Zugang zu einem digitalen Arbeitsschutzordner
Premium
Regelbetreuung ohne
personelle Begrenzung
Individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Betreuungspaket
Regelmäßige Unterstützung durch feste Betreuer

Ihr unverbindliches und transparentes Angebot

Wir wissen, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz ein breites Themenfeld bietet. Uns ist es wichtig, dass Sie einen guten Überblick erhalten, welche Anforderungen Sie gesetzlich und darüber hinaus erfüllen können, um eine nachhaltige Präventionskultur aufzubauen.

Deutschlandweit
Vor-Ort Betreuung
Individuelle Konzepte
25+ Jahre Erfahrung
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Passende Leistungen für Sie!

Arbeitsmedizin

Für gesunde Menschen in gesunden Organisationen.

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Brandschutz

Effektiver Brandschutz und geltendes Regelwerk.

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Psychische Gefährdungsbeurteilung

Für gesunde Menschen in gesunden Organisationen.

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Checkliste Ergonomie am Arbeitsplatz

Unsere Checkliste bietet Ihnen hilfreiche Tipps rund um Ihre Arbeitsplatzgestaltung. Hier finden Sie Informationen zur Auswahl eines passenden Schreibtischs oder Bürostuhls sowie zur richtigen Einstellung Ihrer Bildschirme am Arbeitsplatz.

Fragen, Antworten und Downloads für Sie!

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und einige Materialien zum Download. Sie vermissen ein Thema? Sprechen Sie uns gerne an!

Fragen und Antworten:

Warum ist Arbeitssicherheit wichtig?

Arbeitssicherheit ist von grundlegender Bedeutung, da sie das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter schützt. Ihr Hauptziel ist es, die Arbeitsbedingungen sicherer und gesünder zu gestalten und gleichzeitig die individuelle Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu fördern.

Eine umfassende Arbeitssicherheit umfasst die regelmäßige Überwachung und Bewertung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen, um Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Dies trägt nicht nur dazu bei, Unfälle und Verletzungen zu verhindern, sondern auch die Arbeitsqualität und Produktivität zu steigern.

Was gehört zur Arbeitssicherheit?

Die Arbeitssicherheit ist in Deutschland gesetzlich verankert, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind nur zwei der relevanten Rechtsvorschriften. Unternehmen sind beispielsweise dazu verpflichtet, eine systematische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Je nach Tätigkeitsfeld kann auch die Bereitstellung und ordnungsgemäße Verwendung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung) erforderlich sein.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Prozess im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei dem die potenziellen Gefahren und Risiken in einem Arbeitsumfeld systematisch ermittelt, bewertet und dokumentiert werden. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten und arbeitsbedingte Unfälle oder Gesundheitsschäden zu verhindern.

Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst typischerweise folgende Schritte:

  1. Identifikation von Gefahren: Alle möglichen Gefahrenquellen und Risiken am Arbeitsplatz werden erfasst, einschließlich physischer, chemischer, biologischer, ergonomischer und psychosozialer Risiken.
  2. Bewertung der Gefahren: Die ermittelten Gefahren werden hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und ihres Schadenspotenzials bewertet. Dabei wird beurteilt, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Gefahr auftritt, und welche Auswirkungen sie haben könnte.
  3. Festlegung von Schutzmaßnahmen: Basierend auf der Bewertung der Gefahren werden Schutzmaßnahmen und Präventionsstrategien entwickelt. Dies kann die Einführung von Sicherheitsvorkehrungen, Schulungen, ergonomischen Anpassungen oder die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung umfassen.
  4. Umsetzung der Maßnahmen: Die identifizierten Schutzmaßnahmen werden in die Arbeitspraxis umgesetzt. Dies kann Schulungen, die Bereitstellung von Schutzausrüstung oder die Anpassung von Arbeitsprozessen einschließen.
  5. Überwachung und Kontrolle: Die Wirksamkeit der implementierten Schutzmaßnahmen wird regelmäßig überwacht und bewertet, um sicherzustellen, dass sie weiterhin effektiv sind.
  6. Dokumentation: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie die ergriffenen Maßnahmen und Überwachungsergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Dies dient nicht nur zur Nachverfolgung, sondern auch zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Eine ordnungsgemäß durchgeführte Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen sicherer zu gestalten, Unfälle und Verletzungen zu minimieren, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz sicherzustellen.

Wie viel Zeit verbringt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in einer Organisation?

Die Grundbetreuung legt bestimmte Vorgaben für die zu erfüllenden Einsatzzeiten fest, die gemäß der DGUV Vorschrift 2 durch die Zuordnung zu einer der drei Betreuungsgruppen bestimmt werden. Diese Gruppenzuweisung erfolgt anhand der Betriebsart, die sich wiederum nach der Art und dem Ausmaß der Gefährdungen richtet und anhand des in Deutschland geltenden WZ-Codes festgelegt wird. Die Einsatzzeit wird dann errechnet, indem die Anzahl der Beschäftigten mit einem spezifischen Stundenfaktor für die jeweilige Gruppe multipliziert wird.

Die Notwendigkeit zusätzlicher Einsatzzeit für betriebsspezifische Leistungen hängt von den individuellen Gegebenheiten der Organisation ab.

Welche Vorteile hat Arbeitssicherheit?

Die Implementierung einer sicherheitstechnischen Betreuung in einem Unternehmen bietet zahlreiche Vorteile. Dazu gehören:

  • Gesündere Mitarbeitende
  • Höhere Produktivität
  • Kosteneinsparungen
  • Rechtliche Konformität
  • Positives Image als Arbeitgeber