SiGeKo

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Der SiGeKo koordiniert die Einhaltung der unternehmensübergreifenden Sicherheitsrichtlinien und ist für die Überprüfung der Einhaltung zuständig. Sobald mehrere Unternehmen am Bau aufeinandertreffen ist die Bestellung eines externen SiGeKo verpflichtend.

In der Baustellenverordnung ist geregelt, dass ein Unternehmen, welches eine Baustelle betreibt, auch für die Sicherheitsaspekte voll verantwortlich ist. Hierbei ist zu beachten, dass vielfach verschiedene Unternehmen in ein Baustellenprojekt involviert sind.

Wichtig ist, dass der SiGeKo nicht gleichzusetzen mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist (SiFa). Ein SiFa unterstützt bei der Unfallverhütung, bei der Arbeitssicherheit und einer menschengerechten Arbeitsumgebung. Sind aber mehrere Arbeitgeber an einer Bauausführung beteiligt, kann der SiFa nicht die Rolle des Koordinators übernehmen und es muss ein SiGeKo bestellt werden.

Der SiGeKo soll das Problem beheben, welches auf fast jeder Baustelle vorherrscht - verschiedene Unternehmen sind an einem Bauprojekt beteiligt, aber jedes mit einem eigenen Sicherheitskonzept. Hier kann es leicht zu Überschneidungen, Doppelarbeit oder Widersprüchen kommen. Um dies zu vermeiden, wird die Gesamtverantwortung an den Bauherrn übertragen, der einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestimmt.


Wer kann als SiGeKo bereitgestellt werden?


Der SiGeKo kann auch über den Bauherrn definiert werden, wenn dieser über die erforderlichen Qualifikationen verfügt. Es ist ebenfalls möglich eine Person aus dem Kreis der beteiligten Unternehmen zu bestimmen. Der SiGeKo kann außerdem an eine externe Firma outgesourct werden, die einen geschulten Koordinator stellt.
Wird ein Bauprojekt mehr als 500 Personentage erfordern, oder handelt sich es um ein gefährliches Projekt (siehe Anhang II der Baustellenverordnung), so ist die Bestellung eines externen SiGeKo verpflichtend.

Die anfallenden SiGeKo-Kosten


Die Leistungen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators werden als Honorar berechnet. Das Honorar ist nicht festgelegt, sondern ergibt sich aus den SiGeKo Leistungen aus der Planungs- und Ausführungsphase gemäß der Baustellenverordnung. Im Allgemeinen werden die zwei Phasen mit 50% gewichtet, wobei die Planungsphase die Erstellung des SiGe-Plans darstellt und die Ausführungsphase für Kontrollarbeiten und Begehungen genutzt wird. Ist ein hoher Kontroll- und Begehungsaufwand gegeben, können sich die Kostenanteile vermehrt in die zweite Phase verschieben.

Die Gesamtkalkulation ergibt sich aus den anfallenden Baukosten, der Bauzeit und den auftretenden Gefahrenpotentialen des Bauvorhabens. Als Indikator für das Honorar lassen sich 2-3% der anfallenden Baukosten benennen, die bei größeren Projekten aber wieder auf 1% abfallen können. Der Grund für den sinkenden Prozentwert ist, dass Sicherheitskonzepte vom Aufwand in etwa gleichbleibend und größenunabhängig sind.        

           

   

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