Fragen Sie jetzt Ihre reisemedizinischen
Untersuchungen an!
Bei berufsbedingten Reisen ist nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) eine Beratung und unter Umständen auch eine umfängliche medizinische Untersuchung erforderlich. Bei Tätigkeiten in den Tropen und Subtropen sowie bei dienstlichen Aufenthalten in Ländern mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen ist diese sogar verpflichtend vorgeschrieben. Als Richtlinie gilt hier die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV-Grundsatz G35.
Wenn ein Urlaub ansteht, sollten Sie unbedingt auch an die Reiseapotheke im Handgepäck denken. In dieser befinden sich viele wichtige Hilfsmittel und Medikamente, die im Notfall benötigt werden. Denn längst nicht jedes Urlaubsland ist medizinisch so gut aufgestellt wie Deutschland. Um bei dem Aufenthalt auf der sicheren Seite zu sein, ist eine gute und bestens bestückte Reisemedizin unumgänglich. Und genau mit dieser beschäftigt sich der folgende Artikel und beschreibt, was in ihr alles enthalten sein sollte.