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Untersuchungen an!
Bei berufsbedingten Reisen ist nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) eine Beratung und unter Umständen auch eine umfängliche medizinische Untersuchung erforderlich. Bei Tätigkeiten in den Tropen und Subtropen sowie bei dienstlichen Aufenthalten in Ländern mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen ist diese sogar verpflichtend vorgeschrieben. Als Richtlinie gilt hier die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV-Grundsatz G35.