
Arbeitsmedizin, die Ihre Pflichten erfüllt
Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG, ArbMedVV und DGUV Vorschrift 2 – vollständig extern übernommen, prüfbereit dokumentiert. Mit einem Betriebsarzt, der Ihr Unternehmen kennt.

Uns vertrauen bereits 1.000+ Unternehmen jeder Größe












Zwei Bausteine, ein Ergebnis: Gesunde Mitarbeitende und erfüllte Pflichten
Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet in der Arbeitsmedizin zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Wir übernehmen beides – koordiniert über Ihren festen Ansprechpartner.

Grundbetreuung
Die betriebsärztlichen Basisaufgaben, mit festen Einsatzzeiten nach Ihrer Betreuungsgruppe:

Betriebsspezifische Betreuung
Leistungen nach dem konkreten Bedarf Ihres Betriebs – abhängig von Branche, Tätigkeiten und Gefährdungslage:
Betriebsarzt
Fest zugeordnet statt wechselnd: ein qualifizierter Betriebsarzt, der Ihre Arbeitsplätze kennt – für Vorsorgen, Beratung und die arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer Beschäftigten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen nach ArbMedVV: fristgerecht organisiert, koordiniert durchgeführt und in der Vorsorgekartei nachweisbar dokumentiert.
Eignungs- und Einstellungsuntersuchung
Für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Höhenarbeit oder Atemschutz: Eignungsuntersuchung strukturiert durchgeführt.
Impfungen & Reisemedizin
Betriebliche Impfangebote und reisemedizinische Beratung für Dienstreisen weltweit – unkompliziert organisiert, direkt im Betrieb oder im Gesundheitszentrum.
Was Unternehmen an unserer Betreuung so schätzen



Vertrauen von 1.000+ Unternehmen
Vom Kleinstebtrieb, über den Mittelstand bis zum DAX-Konzern: Seit über 25 Jahren betreuen wir Unternehmen jeder Größe – von 3 bis 30.000 Mitarbeitenden, bundesweit.

Betriebsärzte, die Ihr Unternehmen kennen
Kein Callcenter, keine wechselnden Ärzte: Bei MAS betreut Sie derselbe Betriebsarzt – jemand, der Ihre Arbeitsplätze, Ihre Belegschaft und Ihre Ansprechpartner seit Jahren kennt.
Interdisziplinär, wo andere aufhören
Arbeitsmediziner, Sicherheitsfachkräfte, Psychologen und Organisationsentwickler in einem Team. Wenn aus einem Gesundheitsthema ein Sicherheitsthema wird, müssen Sie keinen zweiten Dienstleister suchen.
Rechtskonform und dokumentiert
Betreuung nach ASiG, ArbMedVV und DGUV Vorschrift 2, jede Vorsorge nachweisbar dokumentiert. Wenn die Berufsgenossenschaft fragt, liegt alles vor.
Bundesweit, immer mit kurzen Wegen
17 Gesundheitszentren in ganz Deutschland, Vorsorgen auch direkt bei Ihnen im Betrieb. Kurze Wartezeiten, verlässliche Termine.
In drei Schritten zur rechtskonformen Betreuung
Vom Erstgespräch bis zur laufenden Betreuung – ohne Aufwand für Sie.
Kostenloses Erstgespräch
In einem 20-minütigen Gespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation und klären, welche Vorsorgen und Untersuchungen Ihr Betrieb wirklich braucht. Kein Standardangebot, kein Verkaufsdruck.
Ihr Betreuungskonzept
Sie erhalten ein Konzept mit Leistungen, Betreuungsmodell und Einsatzzeiten – exakt auf Ihre Unternehmensgröße, Branche und Tätigkeiten abgestimmt.
Rechtskonforme Betreuung
Ihr Betriebsarzt übernimmt: Vorsorgen, Untersuchungen, Beratung, Dokumentation – alles koordiniert, alle Fristen im Blick. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
Wir kennen die spezifischen Anforderungen Ihrer Branche
Arbeitsmedizin ist in jeder Branche anders: andere Vorsorgen, andere Eignungsuntersuchungen, andere Gefährdungen. Seit über 25 Jahren betreuen wir Unternehmen aller Branchen.

Produktion, Industrie und Pharma
Lärm, Gefahrstoffe, Schichtarbeit: Wir organisieren alle Pflicht- und Angebotsvorsorgen, die der laufende Betrieb verlangt – fristgerecht und nachweisbar.




Logistik, Luftfahrt und Verkehr
Fahr- und Steuertätigkeiten, Flurförderzeuge, fliegendes Personal: Eignungsuntersuchungen und Vorsorgen, die mit dem Takt Ihres Betriebs Schritt halten.




Gesundheitswesen und Soziales
Infektionsschutz, Impfstatus, Patientenkontakt: Betreuung, die klinische Anforderungen und Arbeitsmedizin zusammendenkt.




Öffentlicher Sektor, Bildung und Verwaltung
Bildschirmarbeitsplätze, Außendienst, vergabekonforme Nachweise: Wir betreuen Kommunen, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen bundesweit.





Ihr unverbindliches und transparentes Angebot
Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden werktags für einen individuellen Beratungstermin, in welchem wir Ihre aktuelle Betreuung prüfen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – und bei Bedarf Ihr individuelles Betreuungskonzept.
DGUV Vorschrift 2 Betreuung: Pflichtbetreuung, extern erledigt
Die DGUV Vorschrift 2 verpflichtet jedes Unternehmen zu einer sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung – wie viel, hängt von Betriebsgröße, Branche und Gefährdungslage ab. Wir ermitteln Ihre Betreuungsgruppe, berechnen die korrekten Einsatzzeiten und bilden die komplette Pflichtbetreuung extern ab: Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt aus einem Team, koordiniert über Ihren festen Ansprechpartner. Auch als Prüfung Ihres bestehenden Modells – gerade jetzt, wo die Novelle ab Juni 2026 viele Betreuungsverträge betrifft.


Betriebsarzt bestellen: extern, erfahren, erreichbar
Jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten muss nach ASiG einen Betriebsarzt bestellen – die Funktion kann vollständig extern besetzt werden. Bei MAS bekommen Sie keinen anonymen Dienst, sondern einen fest zugeordneten Betriebsarzt, der Ihre Arbeitsplätze kennt: Er führt Vorsorgen und Untersuchungen durch, berät Geschäftsführung und Beschäftigte, nimmt an ASA-Sitzungen teil und hält Ihre Vorsorgekartei prüfbereit. Im Gesundheitszentrum in Ihrer Nähe oder direkt bei Ihnen im Betrieb.
Psychische Gefährdungsbeurteilung
Seit 2013 verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz jedes Unternehmen, auch psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen – in der Praxis eine der häufigsten Lücken bei Prüfungen. Unsere Arbeitspsychologen erheben psychische Belastungen systematisch, werten sie aus und leiten gemeinsam mit Ihnen wirksame Maßnahmen ab. Rechtskonform dokumentiert, wissenschaftlich fundiert – und anschlussfähig an Ihre arbeitsmedizinische Betreuung.

Häufige Fragen zur Arbeitsmedizin
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Beide Funktionen können vollständig extern besetzt werden – genau das übernehmen wir.
Das regelt die ArbMedVV in drei Kategorien: Pflichtvorsorgen muss der Arbeitgeber veranlassen (z. B. bei Gefahrstoffen oder Lärm), Angebotsvorsorgen muss er anbieten (z. B. bei Bildschirmarbeit), Wunschvorsorgen auf Verlangen ermöglichen. Welche Vorsorgen für Ihren Betrieb gelten, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung – wir ermitteln das für Sie.
Beides ist möglich: in einem unserer 17 Gesundheitszentren bundesweit oder direkt bei Ihnen im Betrieb. Bei größeren Belegschaften organisieren wir Vorsorgetage vor Ort – das spart Ausfallzeiten und Koordinationsaufwand.
Das übernehmen wir. Ihr fester Ansprechpartner koordiniert alle Termine, erinnert rechtzeitig an fällige Vorsorgen und hält die Vorsorgekartei aktuell – Sie müssen keine Fristen selbst nachverfolgen.
Weniger als die meisten denken. Wir begleiten den Übergang strukturiert, übernehmen die bestehende Dokumentation und stellen sicher, dass keine Betreuungslücke entsteht – in der Regel sind neue Strukturen innerhalb weniger Wochen etabliert.

Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an
Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden werktags ein Betreuungskonzept, das zu Ihrer Unternehmensgröße, Branche und Gefährdungslage passt.


