Baustellensicherheit bei der MAS

Baustellensicherheit.
Sicher und gesund mit der MAS.

Kostenfreies Erstgespräch

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Unsere Leistungen im Bereich Baustellensicherheit

Unsere Leistungen. Für Ihre Sicherheit.

Eine Baustelle ist ein interessanter und abwechslungsreicher Ort, aber besonders im Baugewerbe sind alle Beteiligten auch den unterschiedlichsten Gefahrensituationen ausgesetzt. Egal ob Arbeitskräfte, Bauherren, Architekten oder der Projektleiter – das Risiko eines Unfallschadens auf der Baustelle muss möglichst gering gehalten werden und es gilt Gefahrenpotentiale frühzeitig zu erkennen. Der Sicherheitsaspekt auf einer Baustelle hat in den letzten Jahren immer mehr an Stellenwert gewonnen, aber damit Sie die Sicherheit aller Projektbeteiligten bestmöglich gewährleisten können, gilt es, einige relevante Punkte stets im Auge zu behalten.

SiGeKo

Der SiGeKo koordiniert die Einhaltung der unternehmensübergreifenden Sicherheitsrichtlinien und ist für die Überprüfung der Einhaltung zuständig. Sobald mehrere Unternehmen am Bau aufeinandertreffen ist die Bestellung eines externen SiGeKo verpflichtend.

Bauüberwachung

Bei einem Bauvorhaben ist die örtliche Bauüberwachung verantwortlich für die ordnungsgemäße​ Ausführung der Bauarbeiten. Für die Durchführung Ihres Bauvorhabens in der Leistungsphase​ 8 der HOAI übernehmen wir hierzu nachfolgende fachliche Dienstleistungen.​



Sigeko

Der SiGeKo koordiniert die Einhaltung der unternehmensübergreifenden Sicherheitsrichtlinien und ist für die Überprüfung der Einhaltung zuständig. Sobald mehrere Unternehmen am Bau aufeinandertreffen ist die Bestellung eines externen SiGeKo verpflichtend.

Sifa am Bau

Neben dem SiGeKo gibt es auch eine sogenannte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Ein Sifa unterstützt bei der Unfallverhütung, bei der Arbeitssicherheit und einer menschengerechten Arbeitsumgebung. Sind aber mehrere Arbeitgeber an einer Bauausführung beteiligt, kann die Sifa nicht die Rolle des Koordinators übernehmen und es muss ein SiGeKo bestellt werden.

Bauüberwachung

Bei einem Bauvorhaben ist die örtliche Bauüberwachung verantwortlich für die ordnungsgemäße​ Ausführung der Bauarbeiten. Für die Durchführung Ihres Bauvorhabens in der Leistungsphase​ 8 der HOAI übernehmen wir hierzu nachfolgende fachliche Dienstleistungen.​

Brandschutz auf Baustellen

Baustellen haben im Allgemeinen ein hohes Risikopotenzial für Brände, die ggf. Menschen schädigen und hohe Sachschäden verursachen. Der Brandschutz in der Bauphase ist gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 und § 10), der Arbeitsstättenverordnung (§ 4), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und speziell der Baustellenverordnung mit allgemeinen Vorschriften zum Brandschutz zu gewährleisten.

Sicherheitsschutz am Bau

Der Bauherr oder seine beauftragte Vertretung haben bei Bauprojekten, an denen Beschäftigte von mehr als einem Auftragnehmer tätig sind, die Maßgaben der BaustellV zu berücksichtigen und umzusetzen. Hierfür ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erforderlich, der die Bauvorgaben gemäß § 3 der BaustellV und RAB 30 sach- und fachgerecht betreut.

Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Werden Arbeiten in kontaminierten Bereichen durchgeführt, hat der Bauherr nach TRGS 524 eine geeignete Person zur lückenlosen sicherheitstechnischen Überwachung der verschiedenen Arbeiten im Hinblick auf Gefahrstoffe als Koordinator zu bestellen.

Baustellensicherheit bei der MAS

Unsere Referenzen. Für Sie vor Ort.

Seit mehr als 20 Jahren ist die MAS nun im Bereich Baustellensicherheit tätig. Dabei betreuten wir deutschlandweit die unterschiedlichsten Projekte und Baustellen. Eine Auswahl unserer Projekte finden Sie hier.

tegut Logistikzentrum

Besucherzentrum T1 Frankfurter Flughafen

Neubau Terminal 3
Zufahrtsrampe & Medienkanäle

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logo fraport
logo tu darmstadt
logo tegut

Brandschutz auf Baustellen mit der MAS

Brandschutz auf Baustellen. Für Ihre Sicherheit.

Baustellen haben im Allgemeinen ein hohes Risikopotenzial für Brände, die ggf. Menschen schädigen und hohe Sachschäden verursachen. Der Brandschutz in der Bauphase ist gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 und § 10), der Arbeitsstättenverordnung (§ 4), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und speziell der Baustellenverordnung mit allgemeinen Vorschriften zum Brandschutz zu gewährleisten. Verantwortlich für den vorbeugenden Brandschutz ist der Bauherr. Hierbei stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz im Brandschutz unterstützend zur Seite. Wir übernehmen hierzu die nachfolgenden fachlichen Dienstleistungen.

In der Planungsphase:

  • Brandschutzrisiken erkennen, Maßnahmen zum Schutz entwickeln
  • Erstellung eines Brandschutzkonzepts für die Bauphase
  • Beratung bei Ausschreibungen und Leistungsverzeichnissen
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

In der Ausführungsphase:

  • Anpassung des Brandschutzkonzepts und der Flucht- und Rettungspläne
  • Einweisung aller am Bau beteiligten Firmen in das Brandschutzkonzept
  • Laufende Kontrolle der Einhaltung des Brandschutzkonzepts durch Begehungen vor Ort
  • Protokollieren der brandschutzrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung anhand eines Begehungsprotokolls inklusive Fotodokumentation
  • Klären brandschutzrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
  • Organisation und Durchführung von Brandschutzbesprechungen

Ihr Weg. In eine sichere Zukunft.

Mehr Sicherheit auf der Baustelle. Weniger Ausfälle. Mehr Leidenschaft.

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Das Bauprojekt - Die Planungsphase

Schon in der Planungsphase eines Bauprojektes muss die Arbeitssicherheit immer einbezogen werden. Dies fängt bei der Bewertung des Bauvorhabens an, aus der verschiedene Schritte resultieren, die laut der Baustellenverordnung beachtet werden müssen.

Die Vorankündigung eines Bauvorhabens

Ein Bauprojekt muss grundsätzlich angekündigt werden, wenn die geplante Bauphase 30 Tage überschreiten wird und mehr als 20 Arbeitnehmer an der Baustelle beschäftigt sein werden. Zwei Wochen vor Beginn der Baumaßnahmen muss somit die Einrichtung einer Baustelle bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Auch muss die Baustelle mit einer Vorankündigung gekennzeichnet werden.

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Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)

Der bestellte Koordinator muss sich um die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans bemühen, der vor den eigentlichen Baumaßnahmen vorliegen muss. In diesem Plan werden die allgemeinen Bestimmungen zum Arbeitsschutz festgelegt und gleichzeitig werden zwingend baustellenspezifische Anforderungen berücksichtigt. Der SiGeKo benötigt also eine ganzeinheitliche Projektübersicht, um die Sicherheit der Beteiligten zu gewährleisten und Gefahrenquellen zu minimieren.

Das Bauprojekt – die Ausführungsphase

In der Planungsphase sollten alle Sicherheitskonzepte erarbeitet worden sein. Damit diese Konzepte auch umgesetzt werden, müssen in der Bauphase des Projektes einige Vorgaben erfüllt werden.

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Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen

Der SiGeKo ist dafür verantwortlich, dass alle erarbeiteten Sicherheitskonzepte umgesetzt werden und alle beteiligten Unternehmen sich an diese Vorgaben halten. Die jeweiligen Unternehmen müssen die Sicherheitskonzepte eigenverantwortlich einhalten und werden hierbei durch den SiGeKo überwacht und unterstützt. Laut der Baustellenverordnung ist jeder Arbeitnehmer, der auf der Baustelle arbeitet, auch eigenverantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich.

SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ AM BAU

Sicherheitsschutz am Bau. Für Ihre Sicherheit.

Der Bauherr oder seine beauftragte Vertretung haben bei Bauprojekten, an denen Beschäftigte von mehr als einem Auftragnehmer tätig sind, die Maßgaben der BaustellV zu berücksichtigen und umzusetzen. Hierfür ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erforderlich, der die Bauvorgaben gemäß § 3 der BaustellV und RAB 30 sach- und fachgerecht betreut.

Hierzu bieten wir Ihnen als SiGeKo für Ihre Bauvorhaben die nachfolgenden Leistungen an.

In der Planungsphase:

  • Sicherheits- und Gesundheitsrisiken erkennen und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten entwickeln
  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Analyse der Ausschreibungen und der Leistungsverzeichnisse
  • Planung der Baustelleneinrichtung
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG
  • Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Übermittlung der Vorankündigung
  • Erstellen der Unterlagen für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Baustellenordnung

In der Ausführungsphase:

  • Einweisung aller am Bau beteiligten Firmen in den SiGe-Plan
  • Laufende Kontrollen der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans durch Begehungen vor Ort
  • Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung anhand von Begehungsprotokollen inklusive Fotodokumentation
  • Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
  • Organisation und Durchführung von Sicherheitsbesprechungen
  • Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans

SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT IN KONTAMINIERTEN BEREICHEN

Arbeiten in kontaminierten Bereichen. Für Ihre Sicherheit.

Werden Arbeiten in kontaminierten Bereichen durchgeführt, hat der Bauherr nach TRGS 524 eine geeignete Person zur lückenlosen sicherheitstechnischen Überwachung der verschiedenen Arbeiten im Hinblick auf Gefahrstoffe als Koordinator zu bestellen.

Hierzu übernehmen wir folgende Dienstleistungen:

  • Stellung von sachkundigen Koordinatoren
  • Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplans
  • Beratung bei der Erstellung von Ausschreibungen hinsichtlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen
  • Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung anhand eines Begehungsprotokolls inklusive Fotodokumentation

Beratung bei Arbeiten im Geltungsraum von:

  • TRGS 517 „Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen“
  • TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“
  • TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“
  • TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“
  • TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“
  • DGUV-Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“
  • Biostoffverordnung (z. B. Taubenkot, Schimmelpilze)

Wir stellen Ihren SiGeKo

In der Baustellenverordnung ist geregelt, dass ein Unternehmen, welches eine Baustelle betreibt, auch für die Sicherheitsaspekte voll verantwortlich ist. Hierbei ist zu beachten, dass vielfach verschiedene Unternehmen in ein Baustellenprojekt involviert sind. An dieser Stelle greift der Begriff SiGeKo, welches einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beschreibt, der in seiner Rolle das Sicherheitsniveau anhebt und somit auch für einen effektiven Projektablauf sorgt. Wichtig ist, dass der SiGeKo nicht gleichzusetzen mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist (SiFa). Ein SiFa unterstützt bei der Unfallverhütung, bei der Arbeitssicherheit und einer menschengerechten Arbeitsumgebung. Sind aber mehrere Arbeitgeber an einer Bauausführung beteiligt, kann der SiFa nicht die Rolle des Koordinators übernehmen und es muss ein SiGeKo bestellt werden.

Der SiGeKo soll das Problem beheben, welches auf fast jeder Baustelle vorherrscht - verschiedene Unternehmen sind an einem Bauprojekt beteiligt, aber jedes mit einem eigenen Sicherheitskonzept. Hier kann es leicht zu Überschneidungen, Doppelarbeit oder Widersprüchen kommen. Um dies zu vermeiden, wird die Gesamtverantwortung an den Bauherrn übertragen, der einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestimmt.

Wie in jedem anderen Beruf steht der Mensch an erster Stelle und dieser kann nur motiviert und gesund die geforderte Leistung erbringen. Diese Maßnahmen in Bezug auf den Arbeitsschutz wurden in folgenden gesetzlichen Regelungen verabschiedet:

1. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz soll zur Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten dienen.

2. Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordung – ArbStättV)
Diese Verordnung regelt die Sicherheit der Arbeitsplätze und der betroffenen Verkehrswege.

3. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Durch die Betriebssicherheitsverordnung  wird die Sicherheit bei der Verwendung der entsprechenden Arbeitsmittel geregelt.

4. Die Baustellengrundverordnung (BaustellV)
Diese Verordnung soll die Sicherheit und das gesundheitliche Wohlbefinden der Projektbeteiligten gewährleisten.

Diese Verordnungen und Gesetze ersetzen aber niemals den gesunden Menschenverstand und gesammelte Erfahrungswerte. Ein optimales Sicherheitskonzept sichert den Erfolg Ihres Projektes und erhält die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Somit sind sie ein wichtiger Bestandteil eines erfolgreichen Bauprojektes.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

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