
DGUV Vorschrift 2 Betreuung: rechtskonform, ohne Mehraufwand
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und betriebsärztliche Betreuung nach DGUV Vorschrift 2: vollständig extern übernommen, mit einem festen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt.

Betreuungsmodelle, Einsatzzeiten und Dokumentationspflichten ändern sich. Viele bestehende Verträge passen danach nicht mehr. Wir prüfen für Sie, was die Novelle konkret für Ihr Unternehmen bedeutet – und stellen Ihre Betreuung rechtzeitig um.
Uns vertrauen bereits 1.000+ Unternehmen jeder Größe












Betreut ist nicht gleich rechtskonform aufgestellt
Viele Unternehmen werden nach DGUV Vorschrift 2 betreut– ob Einsatzzeiten, Dokumentation und Zuständigkeiten heute noch passen, weiß oft niemand so genau. Das wird zum Risiko.
Machen Sie sich nicht angreifbar für Bußgelder nach DGUV Vorschrift 2. Im Ernstfall haftet die Geschäftsführung.




Dokumentation, die einer Prüfung nicht standhält
Begehungen und Unterweisungen werden nur lückenhaft protokolliert. ASA-Sitzungen ohne saubere Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen ohne Aktualisierungsdatum, Vorsorgen ohne strukturierten Nachweis. Im Alltag fällt das nicht auf.
Einsatzzeiten, die nie nachgerechnet wurden
Die Betreuungszeiten wurden vor langer Zeit festgelegt. Ob sie zur heutigen Betriebsgröße und Gefährdungslage passen, wurde nie geprüft.
Zuständigkeiten, die nirgendwo geregelt sind
Wer im Unternehmen für Arbeitsschutz verantwortlich ist, wer unterweist, wer kontrolliert – das ist nirgendwo festgehalten. Im Ernstfall beginnt die Suche nach dem Verantwortlichen.
Bilden Sie Ihre Betreuung vollständig extern ab
Medical Airport Service übernimmt Ihre Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 komplett: von der Analyse Ihrer Pflichten bis zur laufenden, dokumentierten Umsetzung.

Analyse Ihrer Betreuungspflichten
Wir ermitteln Ihre Betreuungsgruppe und die korrekten Einsatzzeiten – und prüfen dabei auch, ob Ihr bestehendes Modell noch zu Ihrem heutigen Unternehmen passt.

SiFa und Betriebsarzt aus einem Team
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt arbeiten bei uns nicht nebeneinander, sondern zusammen – koordiniert über Ihren festen Ansprechpartner.

Betriebsspezifische Betreuung
Über die Grundbetreuung hinaus übernehmen wir die Leistungen, die Ihr Betrieb konkret braucht – abgestimmt auf Ihre Branche, Ihre Gefährdungslage und Ihre Arbeitsabläufe. Nach tatsächlichem Bedarf, nicht nach Schema.

Prüfbereite Dokumentation
Bei der DGUV Vorschrift 2 zählt nur, was nachweisbar ist. Deshalb dokumentieren wir jede Leistung nachvollziehbar und strukturiert – von der Begehung bis zur Vorsorge. Wenn die Berufsgenossenschaft fragt, liegt alles vor.
Was sich mit einer Betreuung durch MAS für Sie ändert
Ohne strukturierte Betreuung
Unsicherheit, ob Ihr Arbeitsschutz konform ist.
Mit MAS
Klarheit und Konformität Ihres Arbeitsschutzes.
Unternehmen die bereits von MAS betreut werden
Unternehmen jeder Größe wechseln zu MAS und profitieren von lückenloser Betreuung.

Lilly
Für Lilly Deutschland, ein Unternehmen aus der Pharmazie & Biotechnologie, übernimmt die Medical Airport Service GmbH die Betreuung im Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Im Rahmen der Zusammenarbeit unterstützen wir Lilly Deutschland unter anderem bei arbeitsmedizinischen Vorsorgen und sicherheitstechnischen Unterweisungen. Ziel ist es, die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig zu sichern und gesetzliche Anforderungen rechtssicher umzusetzen. Besonders an der Zusammenarbeit ist die individuelle Betreuung der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder.

Cupra Seat
Für CUPRA SEAT Deutschland, ein Unternehmen aus der Automobilindustrie, übernimmt die Medical Airport Service GmbH dieBetreuung im Bereich Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Brandschutz.Im Rahmen der Zusammenarbeit unterstützen wir CUPRA SEAT Deutschland unter anderem bei arbeitsmedizinischen Vorsorgen, Gefährdungsbeurteilungen sowie der beratenden Begleitung im betrieblichen Brandschutz. Ziel ist es, ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten und alle gesetzlichen Anforderungen rechtssicher umzusetzen. Besonders an der Zusammenarbeit sind die vertrauensvolle, langfristige Partnerschaft und die Berücksichtigung branchenspezifischer Anforderungen im Automobilsektor.


Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Betreuung noch passt.
Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden werktags für einen individuellen Beratungstermin, in welchem wir Ihre aktuelle Betreuung prüfen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – und bei Bedarf Ihr individuelles Betreuungskonzept.
Was die DGUV Vorschrift 2 von Ihnen verlangt
Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Jedes Unternehmen muss eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen – unabhängig von der Größe. Wie viel Betreuung nötig ist, hängt von Betriebsgröße, Branche und Gefährdungslage ab.


Fachkraft für Arbeitssicherheit & Betriebsarzt extern besetzen
Beide Funktionen, die die DGUV Vorschrift 2 verlangt, können vollständig extern abgebildet werden – für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen die wirtschaftlichste Lösung. Bei MAS kommen SiFa und Betriebsarzt aus einem Team, koordiniert über Ihren festen Ansprechpartner: rechtskonform betreut, prüfbereit dokumentiert, ohne internen Mehraufwand.
Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 2 Betreuung
Ja. Jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten muss eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen – die DGUV Vorschrift 2 regelt, in welchem Umfang.
Ja, beide Funktionen können vollständig extern abgebildet werden. Das ist für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen die wirtschaftlichste Lösung – und genau unser Modell.
Häufig ja. Betreuungsmodelle werden oft einmal festgelegt und nie angepasst – obwohl das Unternehmen wächst oder sich die Gefährdungslage ändert. Der Kurz-Check zeigt in 20 Minuten, ob Ihr Modell noch passt.
Die Novelle passt Betreuungsmodelle, Einsatzzeiten und Dokumentationsanforderungen an. Bestehende Verträge sollten geprüft werden. Im Kurz-Check klären wir, ob Ihr Modell umgestellt werden muss.
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie innerhalb weniger Tage Ihr Betreuungskonzept. Der Start der laufenden Betreuung ist in der Regel innerhalb weniger Wochen möglich – bei einem Anbieterwechsel ohne Betreuungslücke.


