Medizinproduktesicherheit
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes
Wir orientieren uns hierbei an der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit erreichen Sie unter:
