Medizinproduktesicherheit

Stand: 05.04.2023

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt folgende Aufgaben wahr:

  1. Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
  2. Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  3. Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes

Vergleiche dazu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017.

Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit erreichen Sie unter:

[email protected]