
Arbeitssicherheit, die bei Prüfung standhält
Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 – vollständig extern übernommen, prüfbereit dokumentiert. Mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Ihren Betrieb kennt.

Uns vertrauen bereits 1.000+ Unternehmen jeder Größe












Zwei Bausteine, ein Ergebnis: Sicherer Arbeitsschutz
Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Wir übernehmen beides – koordiniert über Ihren festen Ansprechpartner.

Grundbetreuung
Die gesetzlichen Basisaufgaben des Arbeitsschutzes, mit festen Einsatzzeiten nach Ihrer Betreuungsgruppe:

Betriebsspezifische Betreuung
Leistungen nach dem konkreten Bedarf Ihres Betriebs – abhängig von Branche, Größe und Gefährdungslage:
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fest zugeordnet statt wechselnd: eine qualifizierte SiFa, die Ihre Abläufe kennt – für Begehungen, ASA-Sitzungen und die Beratung Ihrer Geschäftsführung.
DGUV Vorschrift 2 Betreuung
Ihre Pflichtbetreuung vollständig extern: Betreuungsgruppe ermitteln, Einsatzzeiten korrekt berechnen, Grund- und betriebsspezifische Betreuung umsetzen.
Systematische Gefährdungsbeurteilungen
Das Fundament Ihres Arbeitsschutzes: Gefährdungen für alle Arbeitsbereiche ermitteln, Maßnahmen ableiten und prüffähig dokumentieren – immer aktuell.
Regelmäßige Betriebsbegehungen
Mängel erkennen, bevor sie zum Problem werden: Begehungen mit konkreten Handlungsempfehlungen – nachweisbar für Prüfungen.
Was Unternehmen an unserer Betreuung so schätzen



Vertrauen von 1.000+ Unternehmen
Vom Kleinstbetrieb über den Mittelstand bis zum DAX-Konzern: Seit über 25 Jahren betreuen wir Unternehmen jeder Größe – von 3 bis 30.000 Mitarbeitenden, bundesweit.

Dieselbe Fachkraft, die Ihren Betrieb kennt
Kein Netzwerk aus zugekauften Einzelbüros, keine wechselnden Berater: Bei MAS betreut Sie dieselbe Fachkraft für Arbeitssicherheit – jemand, der Ihre Abläufe und Gegebenheiten seit Jahren kennt.
Interdisziplinär, wo andere aufhören
Arbeitsmediziner, Sicherheitsfachkräfte, Psychologen und Organisationsentwickler in einem Team. Wenn Sicherheit und Gesundheit Thema wird, müssen Sie keinen zweiten Dienstleister suchen.
Rechtskonform und dokumentiert
Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, jede Leistung nachvollziehbar dokumentiert. Wenn die Berufsgenossenschaft fragt, liegt prüfbereit alles vor.
Bundesweit, immer mit kurzen Wegen
17 Standorte in ganz Deutschland, Einsätze und Betreuung direkt bei Ihnen im Betrieb. Wenn es dringend ist, sind wir da.
In drei Schritten zur rechtskonformen Betreuung
Vom Erstgespräch bis zur laufenden Betreuung – ohne Aufwand für Sie.
Kostenloses Erstgespräch
In einem 20-minütigen Gespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation und klären, was Sie wirklich brauchen. Kein Standardangebot, kein Verkaufsdruck.
Ihr Betreuungskonzept
Sie erhalten ein Konzept mit Leistungen, Betreuungsmodell und Einsatzzeiten – exakt auf Ihre Unternehmensgröße, Branche und Gefährdungslage abgestimmt.
Rechtskonforme Betreuung
Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt: Begehungen, Unterweisungen, Dokumentation – alles strukturiert, alles nachvollziehbar. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
Wir kennen die spezifischen Anforderungen Ihrer Branche
Arbeitsmedizin ist in jeder Branche anders: andere Vorsorgen, andere Eignungsuntersuchungen, andere Gefährdungen. Seit über 25 Jahren betreuen wir Unternehmen aller Branchen.

Produktion, Industrie und Pharma
Höhere Gefährdungsklassen, Schichtbetrieb, Anlagen- und Gefahrstoffprüfungen: Wir betreuen alles, was der laufende Betrieb verlangt.




Logistik, Luftfahrt und Verkehr
Dynamische Abläufe, Flurförderzeuge, Luftsicherheitsbereiche und ÖPNV: Arbeitssicherheit, die mit dem Takt Ihres Betriebs Schritt hält.




Gesundheitswesen und Soziales
Sensible Arbeitsumfelder, Infektionsschutz, Patientenkontakt: Betreuung, die klinische Anforderungen und Arbeitsschutz zusammendenkt.




Öffentlicher Sektor, Bildung und Verwaltung
Behördenstrukturen, Liegenschaften, vergabekonforme Nachweise: Wir betreuen Kommunen, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen bundesweit.





Ihr unverbindliches und transparentes Angebot
Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden werktags für einen individuellen Beratungstermin, in welchem wir Ihre aktuelle Betreuung prüfen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – und bei Bedarf Ihr individuelles Betreuungskonzept.
DGUV Vorschrift 2 Betreuung: Pflichtbetreuung, extern erledigt
Die DGUV Vorschrift 2 verpflichtet jedes Unternehmen zu einer sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung – wie viel, hängt von Betriebsgröße, Branche und Gefährdungslage ab. Wir ermitteln Ihre Betreuungsgruppe, berechnen die korrekten Einsatzzeiten und bilden die komplette Pflichtbetreuung extern ab: Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt aus einem Team, koordiniert über Ihren festen Ansprechpartner. Auch als Prüfung Ihres bestehenden Modells – gerade jetzt, wo die Novelle ab Juni 2026 viele Betreuungsverträge betrifft.


Fest zugeordnete externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Statt eine eigene Sicherheitsfachkraft aufzubauen, bestellen Sie Ihre SiFa extern – für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen die wirtschaftlichste Lösung. Bei MAS bekommen Sie keine wechselnden Berater, sondern eine fest zugeordnete Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Ihre Abläufe kennt: Sie berät die Geschäftsführung, führt Begehungen durch, nimmt an ASA-Sitzungen teil und hält Ihre Dokumentation prüfbereit. Qualifiziert, erfahren und erreichbar, wenn Sie sie brauchen.
Gefährdungsbeurteilung: erstellen und aktuell halten
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament Ihres Arbeitsschutzes – und die häufigste Lücke bei Prüfungen: veraltet, unvollständig oder nie an neue Arbeitsplätze angepasst. Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilungen systematisch für alle Arbeitsbereiche, von der Gefahrenermittlung über die Maßnahmenplanung bis zur Wirksamkeitskontrolle – und halten sie aktuell, wenn sich Ihr Betrieb verändert. Prüffähig dokumentiert, jederzeit nachweisbar.


Betriebsbegehungen mit Nachverfolgung
Begehungen sind Pflichtbestandteil der Grundbetreuung – und nur dann wirksam, wenn aus Feststellungen auch Maßnahmen werden. Unsere Fachkräfte begehen Ihren Betrieb regelmäßig, dokumentieren Mängel mit konkreten Handlungsempfehlungen und verfolgen die Umsetzung nach. So entsteht ein nachvollziehbarer Verbesserungsprozess – und ein Nachweis, der bei jeder Prüfung Bestand hat.
Häufige Fragen zur Arbeitssicherheit
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen. Beide Funktionen können vollständig extern besetzt werden – genau das übernehmen wir.
Das regelt die DGUV Vorschrift 2 über drei Betreuungsgruppen: Ihre Branche bestimmt die Gruppe, die Mitarbeiterzahl multipliziert mit dem Stundenfaktor ergibt die Einsatzzeit der Grundbetreuung. Dazu kommt betriebsspezifischer Bedarf. Wir berechnen beides für Sie – auch zur Prüfung Ihres bestehenden Vertrags.
Die systematische Ermittlung, Bewertung und Dokumentation aller Gefahren an Ihren Arbeitsplätzen – gesetzlich vorgeschrieben nach Arbeitsschutzgesetz. Sie ist die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen: von Unterweisungen bis zur Schutzausrüstung.
Ja. Mit 17 Standorten betreuen wir Unternehmen bundesweit – standortübergreifend koordiniert über einen zentralen Ansprechpartner, statt drei verschiedene Dienstleister mit drei verschiedenen Standards.
Weniger als die meisten denken. Wir begleiten den Übergang strukturiert, übernehmen die bestehende Dokumentation und stellen sicher, dass keine Betreuungslücke entsteht – in der Regel sind neue Strukturen innerhalb weniger Wochen etabliert.

Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an
Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden werktags ein Betreuungskonzept, das zu Ihrer Unternehmensgröße, Branche und Gefährdungslage passt.


