Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz dient dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit. Er ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung erforderlich. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen (LBO) gelten in Deutschland als Mindestanforderungen und werden in die Bereiche Baulicher, Anlagentechnischer und Organisatorischer Brandschutz unterteilt. Der Brand- und der Explosionsschutz sind umfassende und komplexe Bereiche, in denen wir Sie und Ihr Unternehmen mit unserem Know-how unterstützen.

Unser Angebot
  • Stellung Brandschutzbeauftragter

    Der Brandschutz spielt in Unternehmen eine wichtige Rolle, da den Beschäftigten sowie dem Unternehmen selbst durch Brände ein erheblicher Schaden zugefügt werden kann. Auch die Baugesetzgebung verlangt umfassende Maßnahmen auf dem Gebiet des Brandschutzes. Des Weiteren rückt der Brandschutz aufgrund von EU-Richtlinien verstärkt in den Fokus des Arbeitsschutzes. Unsere Brandschutzbeauftragten beraten Sie gerne zu allen erforderlichen Maßnahmen des Brandschutzes in Einklang mit dem Arbeitsschutz.

    Wir bieten Ihnen:

    • Betriebsbegehungen, Beurteilung von Brandgefährdungen und Unterstützung bei Unterweisungen der Beschäftigten
    • Beratung zur Flucht- und Rettungswegsituation, zu Kennzeichnungen und erforderlichen Löschmitteln
    • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und ständiger Kontakt zur örtlichen Feuerwehr
    • Erstellung und Aktualisierung der Dokumentation des Brandschutzes (z. B. Brandschutzordnung, Pläne)
    • Beratung in besonderen Fällen (z. B. Um- und Neubauten, feuergefährliche Arbeiten)
    • Schulung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer
    • Unterstützung bei Evakuierungsübungen
  • Feuerlöschtraining

    Um Brände – und damit Personen- und Sachschäden – zu vermeiden, ist es von großer Bedeutung, Brände bereits in ihrem Entstehungsprozess wirksam zu bekämpfen. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 schreiben vor, dass ein Teil der Beschäftigten eines Unternehmens im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult wird, um bei einem Brand wirksam eingreifen zu können. Dafür bedarf es einer Schulung in Theorie und Praxis.

    Unsere Leistungen:

    • Schulung zum Verhalten im Brandfall, zu Brandklassen, Löschmitteln sowie zur Funktion und Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
    • Gesetzliche Grundlagen
    • Praktische Übungen am Simulator
  • Erstellung und Bearbeitung von Flucht- und Rettungsplänen

    Nach DIN ISO 23601 überarbeiten wir Ihre bereits vorhandenen Pläne oder erstellen neue Flucht- und Rettungspläne, die alle notwendigen Angaben (Sicherheitszeichen nach ISO 7010 oder bekannte Zeichen der DIN 4844-2) beinhalten, die im Brand- bzw. Notfall für den Betrachter relevant sind.

  • Brandschutzunterweisungen

    Die Pflicht zur Durchführung von betrieblichen Unterweisungen wird durch das Arbeitsschutzgesetz (§ 12 Unterweisungen) angeordnet. Für den Brandschutz sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie weitere Regelwerke von Versicherern oder Berufsgenossenschaften zu berücksichtigen. Wir unterweisen Ihre Beschäftigten nach den gesetzlichen Vorgaben, angepasst an Ihre individuellen Gegebenheiten vor Ort.

  • Schulung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern

    Nach der DGUV-Information 205-023 muss im Unternehmen eine ausreichende Anzahl von Brandschutz- und Evakuierungshelfern vorhanden sein. Prinzipiell können Brandschutzhelfer auch als Evakuierungshelfer eingesetzt werden, sofern die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass genügend Brandschutzhelfer vorhanden sind und sie somit nicht in ihren eigentlichen Aufgaben eingeschränkt werden. Ziel der Schulung ist der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, um sich selbst und andere schnellstmöglich außer Gefahr zu bringen.

  • Erstellung einer Brandschutzordnung

    Die Brandschutzordnung (BSO) regelt das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall. Nach einer Gefährdungsbeurteilung erstellen wir Ihnen eine individuelle Version der Brandschutzordnung (unter Berücksichtigung Ihrer spez. Arbeitsfelder) für Ihr Unternehmen, mit Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen. Die BSO besteht grundsätzlich aus den Bestandteilen A, B und C, die sich jeweils an Ihre Beschäftigten, Fremdfirmen oder weitere Personengruppen Ihres Bereichs richten.

  • Erstellung Ex- Schutzdokument

    Bei der Herstellung, der Verarbeitung, dem Transport und der Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten oder Stoffe können Gase, Dämpfe, Nebel oder brennbare Stäube entstehen und entweichen. Diese können mit dem in der Luft enthaltenen Sauerstoff eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Bei der Entzündung einer solchen explosionsfähigen Atmosphäre kann eine Verpuffung oder Explosion auftreten, die wiederum schwerwiegende Personen- und Sachschäden zur Folge haben kann.
    Der Beurteilung von Explosionsgefährdungen im Betrieb kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Die 2003 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet jeden Unternehmer dazu, ein Explosionsschutzdokument für seinen Betrieb anzufertigen, sofern eine Explosionsgefährdung vorliegt. Dies gilt auch für Altanlagen. Vorhandene Gefahren durch die mögliche Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphärenaus Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben müssen ebenso dokumentiert werden wie die Schutzmaßnahmen zur Explosionsvermeidung. Die Pflicht zur Erstellung eines Explosionsschutzdokuments besteht unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten sowohl für Industrieunternehmen als auch für Handwerksbetriebe. Explosionsgefahren können in Bereichen wie z. B. Labors, Lackierereien, Kläranlagen, Batterieladeräumen, Mühlen und Silos, Lagern von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen sowie komplexen verfahrenstechnischen Anlagen auftreten.

    Wir unterstützen Sie durch:

    • Erstellung eines Explosionsschutzdokuments
    • Gefährdungsanalyse und Beurteilung des Explosionsschutzes durch Experten
    • Kompetente Beratung durch Experten
Das fordert der Gesetzgeber

Für den Brandschutz sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie weitere Regelwerke von Versicherern oder Berufsgenossenschaften zu berücksichtigen. Die DGUV bietet beispielsweise verschiedene Regelwerke zum Thema "Betrieblicher Brandschutz" an.

Regelwerke Betrieblicher Brandschutz (DGUV)
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