Mit uns an Ihrer Seite erhalten Sie und Ihr Unternehmen Ihren individuellen Arbeits- und Gesundheitsschutz aus einer Hand. Investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Beschäftigten und profitieren Sie als Partner an unserer Seite langfristig von gesunden und motivierten Mitarbeitern.
Ja, gemäß den Vorgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, kurz ASiG, in Verbindung mit der Vorschrift 2 der DGUV benötigen Betriebe ab einem Mitarbeiter einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die jeweils benötigten Einsatzstunden leiten sich aus der Anzahl Ihrer Beschäftigten, Ihrem Gewerbezweig sowie den vorliegenden Gefährdungen ab.
Für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen:
- das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz, kurz ASiG)
- die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2)
Gemäß § 19 ASiG kann die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch durch einen überbetrieblichen Dienst erfüllt werden.
Dies ist nicht möglich. Zwischen diesen beiden Ausbildungen liegen sowohl in Umfang und Inhalt deutliche Unterschiede vor. Des Weiteren weichen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Übernahme dieser Aufgaben ebenfalls deutlich voneinander ab.
Gemäß den Vorgaben aus dem ASiG in Verbindung mit der Vorschrift 2 der DGUV benötigen Betriebe ab einem Mitarbeiter einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die jeweils benötigten Einsatzstunden ergeben sich aus der Anzahl Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Gefährdungsklasse, welche Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft erfragen können. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Findung Ihrer Gefährdungsgruppe.
Die Grundbetreuung und Betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Daraus ergeben sich die erforderlichen Betreuungszeiten. Der Umfang der Grundbetreuung erfolgt dabei über die Einteilung des Unternehmens in eine von drei Gefährdungsgruppen. Aus der Multiplikation des jeweils vorgegebenen gruppenspezifischen Stundenfaktors mit der Zahl der Beschäftigten ergibt sich die benötigte Einsatzzeit.
Nein, die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind Bestandteil der betriebsspezifischen Betreuung und somit als Ergänzung zur Grundbetreuung zu verstehen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt und unterscheidet die drei Arten Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.
Primär liegt die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Unternehmer/Arbeitgeber. Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, "die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen." Erfahren Sie hier mehr zu Ihren Pflichten als Arbeitgeber.
Die Gruppenzuordnung ist abhängig von der Höhe und dem Charakter der Gefährdungen und Belastungen eines Betriebs. Insgesamt werden drei Gruppen unterschieden. Gruppe 1 spiegelt dabei die höchste Gefährdung, Gruppe 3 die entsprechend niedrigste wider. Die genau Einstufung des Betriebes erfolgt nach dem in Deutschland geltenden Wirtschaftszweig-Code (WZ-Code). Die vollständige Liste der Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen finden Sie hier. Sollten Sie Unterstützung bei der Einteilung benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.
In unserem arbeitsmedizinischen Zentrum Darmstadt bieten wir ab sofort auch PCR-Abstriche an.
Erfahren Sie hier alles zum aktuellen Stand der Pandemie.
Verfolgen Sie hier den aktuellen Stand zu unserem Bauprojekt mit Tegut.
Wir sind der Überzeugung, dass moderne und innovative Betreuungsansätze zu nachhaltigen positiven Ergebnissen in Bezug auf die Gesundheit Ihrer Beschäftigten führen.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie zusätzlich zur gesetzeskonformen Umsetzung bei der Weiterentwicklung Ihres individuellen Arbeitsschutzmanagements.
Wir unterstützen Sie mit unseren digitalen Angeboten, vor allem auch in Hinblick auf die psychischen Belastungen Ihrer Beschäftigten.
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In unserem Blog finden Sie aktuelle Berichte rund um das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz.