Videosprechstunde
mit Medflex

Arbeitsschutz von höchster Qualität.

Profitieren Sie von festen und kontinuierlichen Ansprechpersonen, individuell auf Ihr Unternehmen ausgerichtete Betreuungskonzepte sowie unserem interdisziplinären Expertenteam.

Digitale Angebote für Ihr Homeoffice

Erfahren Sie mehr über unsere Angebote in Zeiten des Homeoffice. Mit unseren Modulen erhalten Sie die notwendige Unterstützung.

Moderne Arbeitsmedizin

Unsere Arbeitsmedizin unterstützt Sie mit modernen und innovativen Betreuungsansätzen zur nachhaltigen Gesunderhaltung Ihrer Beschäftigten.

Moderne Arbeitssicherheit

Vor allem der technologische Fortschritt erfordert eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung relevanter Sicherheitsvorschriften. Unsere Arbeitsschutz-Experten unterstützen Sie dabei gerne.

Betriebsärztliche
Videosprechstunde

Die MAS erbringt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Beratungsleistungen z. B. Wunschvorsorgen, Wiedereingliederung nach §84(2) SGTB IX, Mutterschutzberatung oder andere Begutachtungen gemäß ArbMedVV in Form einer digitalen Beratung.
Wir fördern Gesundheit

Mit uns an Ihrer Seite erhalten Sie und Ihr Unternehmen Ihren individuellen Arbeits- und Gesundheitsschutz aus einer Hand. Investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Beschäftigten und profitieren Sie als Partner an unserer Seite langfristig von gesunden und motivierten Mitarbeitern.

Feste Ansprechpartner
Als Kunde bei uns werden Ihnen feste Betreuer zugeordnet. Nur durch kontinuierlichen Personaleinsatz können wir gemeinsam langfristig erfolgreich sein.
20+ Jahre Erfahrung
Seit mittlerweile über 20 Jahren betreuen wir Kunden aller Größen und Branchen. Diese Erfahrung fließt in die Betreuung jedes Kunden mit ein.
Bundesweite Betreuung
An 14 Standorten in Deutschland erhalten Kunden unser breites Leistungsportfolio. Für einige Kunden sind wir dabei im gesamten Bundesgebiet aktiv.
Interdisziplinäres Expertenteam
Ein optimales Beratungsergebnis ergibt sich oftmals aus den Sichtweisen verschiedenster Experten. Als Kunde profitieren Sie dabei von dem Fachwissen verschiedenster Professionen.
Individuelle Betreuungskonzepte
Jeder Betrieb ist anders. Deshalb entwickeln unsere Gesundheitsexperten gemeinsam mit Ihnen ein auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Betreuungskonzept.
Vor Ort-Betreuung
Nur wenn wir Ihren Arbeitsplatz kennen, können wir mögliche Gefährdungen erkennen. Deshalb kommen wir auch immer zu Ihnen vor Ort.
Arbeitsschutz von höchster Qualität

Seit mehr als 20 Jahren erhalten unsere unsere Kunden eine umfassende Beratung und Betreuung auf den Gebieten der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin. Besonderen Wert legen wir auf die gemeinsame Entwicklung eines wirkungsvollen präventiven und ganzheitlichen Konzepts zur nachhaltigen Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kunden.

Über uns

FAQ

Antworten auf Ihre Fragen
Benötigt mein Unternehmen auch einen Betriebsarzt bzw. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ja, gemäß den Vorgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, kurz ASiG, in Verbindung mit der Vorschrift 2 der DGUV benötigen Betriebe ab einem Mitarbeiter einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die jeweils benötigten Einsatzstunden leiten sich aus der Anzahl Ihrer Beschäftigten, Ihrem Gewerbezweig sowie den vorliegenden Gefährdungen ab.

Was sind die Rechtsgrundlagen für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung?

Für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen:

- das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz, kurz ASiG)
- die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2)

Gemäß § 19 ASiG kann die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch durch einen überbetrieblichen Dienst erfüllt werden.

Darf ich meinen Sicherheitsbeauftragten auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?

Dies ist nicht möglich. Zwischen diesen beiden Ausbildungen liegen sowohl in Umfang und Inhalt deutliche Unterschiede vor. Des Weiteren weichen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Übernahme dieser Aufgaben ebenfalls deutlich voneinander ab.

Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und Betriebsspezifischer Betreuung?

Gemäß den Vorgaben aus dem ASiG in Verbindung mit der Vorschrift 2 der DGUV benötigen Betriebe ab einem Mitarbeiter einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die jeweils benötigten Einsatzstunden ergeben sich aus der Anzahl Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Gefährdungsklasse, welche Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft erfragen können. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Findung Ihrer Gefährdungsgruppe.

Wie genau berechnen sich die erforderlichen Betreuungszeiten?

Die Grundbetreuung und Betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Daraus ergeben sich die erforderlichen Betreuungszeiten. Der Umfang der Grundbetreuung erfolgt dabei über die Einteilung des Unternehmens in eine von drei Gefährdungsgruppen. Aus der Multiplikation des jeweils vorgegebenen gruppenspezifischen Stundenfaktors mit der Zahl der Beschäftigten ergibt sich die benötigte Einsatzzeit.

Zählt die arbeitsmedizinische Vorsorge auch zur Grundbetreuung?

Nein, die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind Bestandteil der betriebsspezifischen Betreuung und somit als Ergänzung zur Grundbetreuung zu verstehen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt und unterscheidet die drei Arten Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.

Wer ist für den Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich?

Primär liegt die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Unternehmer/Arbeitgeber. Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, "die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen." Erfahren Sie hier mehr zu Ihren Pflichten als Arbeitgeber.

Woher weiß ich, welcher Gefährdungsgruppe mein Unternehmen angehört?

Die Gruppenzuordnung ist abhängig von der Höhe und dem Charakter der Gefährdungen und Belastungen eines Betriebs. Insgesamt werden drei Gruppen unterschieden. Gruppe 1 spiegelt dabei die höchste Gefährdung, Gruppe 3 die entsprechend niedrigste wider. Die genau Einstufung des Betriebes erfolgt nach dem in Deutschland geltenden Wirtschaftszweig-Code (WZ-Code). Die vollständige Liste der Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen finden Sie hier. Sollten Sie Unterstützung bei der Einteilung benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.

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Wir unterstützen Sie mit unseren digitalen Angeboten, vor allem auch in Hinblick auf die psychischen Belastungen Ihrer Beschäftigten.

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