Der § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet den Arbeitgeber u. a. zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ziel ist das Analysieren von möglichen Arbeitsgefahren und daraus resultierend die Ableitung von Maßnahmen zur Unfallverhütung. Die für die Umsetzung der sicherheitstechnischen Betreuung relevanten Anforderungen werden in der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) formuliert. Gerne stehen wir Ihnen im Sinne einer umfassenden Betreuung zur Seite und unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung des ASiG.
Gemäß den Vorgaben aus § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 stellen wir Ihnen Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Seite, die Sie in allen Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten.
Ziel einer Gefährdungsbeurteilung sind die Sensibilisierung von Beschäftigten und Führungskräften für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Identifizierung von Gefährdungen, die Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen sowie die regelmäßige Kontrolle der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen.
Die Teilnahme an den sogenannten ASA-Sitzungen zählt zu den Inhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Grundbetreuung und ist somit ebenfalls Bestandteil einer sicherheitstechnischen Betreuung.
Regelmäßige Betriebsbegehungen sind ebenfalls im Rahmen der Grundbetreuung durchzuführen. Ziel ist eine kontinuierliche Überprüfung von gesundheitlichen Gefährdungen und somit die Aktualität der vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen auf dem aktuellen Stand zu halten (§ 5 ArbSchG).
Regelmäßige und zielorientierte Unterweisungen sollen Ihre Mitarbeiter für mögliche Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz sensibilisieren (u.a. § 12 ArbSchG). Grundsätzlich liegt die Unterweisungspflicht auf Seiten des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung Ihrer Unterweisungen.
Die Rahmenbedingungen und den Mindeststandard des betrieblichen Gesundheitsschutzes formuliert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie ergänzend das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arbeitsschutz im Sinne des Gesetzgebers geht über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten hinaus: Eigenverantwortung sowie systematische und konsequente Prävention sind moderne Forderungen, um Arbeit menschengerecht zu gestalten. Der Arbeitgeber muss dazu Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) bestellen, die ihn entsprechend beraten und unterstützen.