Sicheres Arbeiten - jeden Tag.

Wir beraten Sie umfassend zum Thema Arbeitssicherheit und begleiten Ihre Organisation aktiv auf dem Weg in eine sichere Zukunft.

Ein MAS Mitarbeiter bei der Durchführung einer Begehung
90+
Fachkräfte
25+
Fachdisziplinen
15
bundesweite Standorte

Arbeitssicherheit

Wir betreuen Sie sicherheitstechnisch gemäß § 6 ASiG und DGUV V2. Mit uns sind Sie auf der rechtlich sicheren Seite.

Grund-/Betriebsspezifische Betreuung

Begehungen

Gefährdungsbeurteilung

Unterweisung & Prüfungen

Teilnahme an ASA

Arbeitsschutzausrüstung: Helm, Ohrschützer und Handschuhe

Brandschutz

Brandschutz rettet Leben! Wir beraten Sie zu effektivem Brandschutz für Ihre Organisation unter Beachtung der geltenden Regelwerke.

Stellung externer Brandschutzbeauftragter

Ausbildung von Brandschutz- und Räumungshelfern

Feuerlöschtraining

Erstellung einer Brandschutzordnung

Brandschutzunterweisung

Erstellung Ex-Schutzdokument

Ein gesicherter Feuerlöscher

Prüf- und Messtechnik

Technische Prüfungen tragen maßgeblich zum sicheren Arbeiten in Ihrer Organisation bei. Wir bieten Ihnen über 100 Prüfleistungen an!

Prüfung von Leitern und Tritten

Prüfung von Türen und Toren

Prüfung von Regal- und Lagereinrichtungen

Prüfung von Baumaschinen

Prüfung von Winden- Hub- und Zuggeräten

U.v.m.

Eine Person, die eine Leiter hochklettert

Baustellensicherheit

Eine Baustelle ist ein interessanter und abwechslungsreicher Ort, aber besonders im Baugewerbe sind alle Beteiligten auch unterschiedlichsten Gefahrensituationen ausgesetzt. Wir sind Ihr Partner für Baustellensicherheit!

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo)

Brandschutz auf Baustellen

Sifa am Bau

Sicherheitsschutz am Bau

Bauüberwachung

Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Hochhäuser in Frankfurt am Main

Gefahrgut und Strahlenschutz

Der richtige Umgang mit Gefahrgut ist wichtig für die eigene Gesundheit, die Umwelt und die öffentliche Sicherheit. Handelt es sich um radioaktive Stoffe, ist besondere Vorsicht geboten.

Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen und deren Transport

Auditing

Erstellung von Berichten

Untersuchung von Gefahrgutzwischenfällen

Überprüfung von Geschäftsvorgängen

U.v.m.

Ein Warnzeichen, dass auf radioaktives Material hinweist

Feuerwehrtechnik

Feuerwehren retten Leben, diese Aufgabe birgt für die Feuerwehrleute selbst große Risiken. Daher ist es umso wichtiger, dass für den Einsatz alle Fahrzeuge, Geräte und das Equipment intakt sind.

Technischer Prüfdienst

Fahrzeugabnahmen

Prüfung der Feuerwehren vor Ort

Begehung baulicher Anlagen

Prüfung hydraulischer Rettungsgeräte

Beratung

Ein Feuerwehrmann mit einem Löschschlauch in der Hand

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Fragen, Antworten und Downloads für Sie!

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und einige Materialien zum Download. Sie vermissen ein Thema? Sprechen Sie uns gerne an!

Fragen und Antworten:

Warum ist Arbeitsmedizin wichtig?

Arbeitsmedizin ist ein Zweig der Medizin, der sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmern konzentriert. Ihr Hauptziel ist es, die Arbeitsbedingungen sicherer und gesünder zu gestalten und gleichzeitig die individuelle Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu fördern.

Eine umfassende Arbeitsmedizin umfasst die regelmäßige Überwachung und Bewertung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen, um Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Dies trägt nicht nur dazu bei, Unfälle und Verletzungen zu verhindern, sondern auch die Arbeitsqualität und Produktivität zu steigern.

Was gehört zur Arbeitsmedizin?

Die Arbeitsmedizin ist in Deutschland gesetzlich verankert, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind nur einige der relevanten Rechtsvorschriften. Die Arbeitsmedizin ist dabei ein präventivmedizinisches Fach, welches sich vorrangig der Beratung von Organisationen und Beschäftigten annimmt. Bestandteile sind dabei die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, die Durchführung von Begehungen und Unterweisungen sowie die Sicherstellung von arbeitsmedizinischer Vorsorge nach ArbMedVV.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Prozess im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei dem die potenziellen Gefahren und Risiken in einem Arbeitsumfeld systematisch ermittelt, bewertet und dokumentiert werden. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten und arbeitsbedingte Unfälle oder Gesundheitsschäden zu verhindern.

Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst typischerweise folgende Schritte:

  1. Identifikation von Gefahren: Alle möglichen Gefahrenquellen und Risiken am Arbeitsplatz werden erfasst, einschließlich physischer, chemischer, biologischer, ergonomischer und psychosozialer Risiken.
  2. Bewertung der Gefahren: Die ermittelten Gefahren werden hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und ihres Schadenspotenzials bewertet. Dabei wird beurteilt, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Gefahr auftritt, und welche Auswirkungen sie haben könnte.
  3. Festlegung von Schutzmaßnahmen: Basierend auf der Bewertung der Gefahren werden Schutzmaßnahmen und Präventionsstrategien entwickelt. Dies kann die Einführung von Sicherheitsvorkehrungen, Schulungen, ergonomischen Anpassungen oder die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung umfassen.
  4. Umsetzung der Maßnahmen: Die identifizierten Schutzmaßnahmen werden in die Arbeitspraxis umgesetzt. Dies kann Schulungen, die Bereitstellung von Schutzausrüstung oder die Anpassung von Arbeitsprozessen einschließen.
  5. Überwachung und Kontrolle: Die Wirksamkeit der implementierten Schutzmaßnahmen wird regelmäßig überwacht und bewertet, um sicherzustellen, dass sie weiterhin effektiv sind.
  6. Dokumentation: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie die ergriffenen Maßnahmen und Überwachungsergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Dies dient nicht nur zur Nachverfolgung, sondern auch zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Eine ordnungsgemäß durchgeführte Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen sicherer zu gestalten, Unfälle und Verletzungen zu minimieren, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz sicherzustellen.

Wie viel Zeit verbringt ein Arbeitsmediziner in einer Organisation?

Die Grundbetreuung legt bestimmte Vorgaben für die zu erfüllenden Einsatzzeiten fest, die gemäß der DGUV Vorschrift 2 durch die Zuordnung zu einer der drei Betreuungsgruppen bestimmt werden. Diese Gruppenzuweisung erfolgt anhand der Betriebsart, die sich wiederum nach der Art und dem Ausmaß der Gefährdungen richtet und anhand des in Deutschland geltenden WZ-Codes festgelegt wird. Die Einsatzzeit wird dann errechnet, indem die Anzahl der Beschäftigten mit einem spezifischen Stundenfaktor für die jeweilige Gruppe multipliziert wird.

Die Notwendigkeit zusätzlicher Einsatzzeit für betriebsspezifische Leistungen hängt von den individuellen Gegebenheiten der Organisation ab. In vielen Fällen umfasst die betriebsspezifische Betreuung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, was die Einsatzzeit in der Regel bereits erhöht.

Welche Aufgaben übernimmt ein Arbeitsmediziner?

Der Arbeitsmediziner ist ein speziell ausgebildeter Arzt, der in der Lage ist, die gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit auf den Menschen zu beurteilen. Zu den Aufgaben eines Arbeitsmediziners gehören die Durchführung von Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorgen, die Überwachung von Arbeitsbedingungen und die Beratung von Unternehmen bei der Umsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien.

Arbeitsmediziner spielen eine wichtige Rolle bei der Prävention von berufsbedingten Krankheiten und Verletzungen. Sie helfen dabei, potenzielle Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken zu entwickeln. Darüber hinaus beraten sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz und zur Ergonomie.

Welche Arten von arbeitsmedizinischen Vorsorgen gibt es?

Das Hauptziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge besteht darin, frühzeitig arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden zu erkennen und arbeitsbedingte Erkrankungen sowie Berufskrankheiten zu verhindern. Die Vorsorge umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, und wenn nötig, körperliche oder klinische Untersuchungen, die jedoch nicht gegen den Willen der Mitarbeiter durchgeführt werden dürfen.

Es gibt drei Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.

Die Pflichtvorsorge ist eine Art der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die der Arbeitgeber für bestimmte besonders gefährdende Tätigkeiten durchführen muss, wie in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge spezifiziert. Die Teilnahme der Beschäftigten an der Pflichtvorsorge ist faktisch verpflichtend, da die Tätigkeit erst nach der Durchführung dieser Vorsorge erlaubt ist.

Die Angebotsvorsorge ist eine Form der arbeitsmedizinischen Vorsorge, bei der der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährlichen Tätigkeiten die Möglichkeit bietet, an Untersuchungen und Beratungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend, aber der Arbeitgeber muss das Angebot rechtzeitig und ordnungsgemäß unterbreiten, andernfalls können Bußgelder verhängt werden.

Wunschvorsorge: Die Wunschvorsorge ist eine erweiterte Art der arbeitsmedizinischen Vorsorge, bei der der Arbeitgeber den Beschäftigten zusätzliche Untersuchungen und Beratungen ermöglicht, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Dies geschieht, wenn die Beschäftigten einen Zusammenhang zwischen ihrer Arbeit und möglichen Gesundheitsrisiken vermuten. Der Arbeitgeber kann nur dann ablehnen, wenn kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist, andernfalls kann eine zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen.

Bei Nichteinhaltung der Vorsorgevorschriften können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Bußgelder oder Strafen riskieren.

Detaillierte Regelungen: Die genauen Anforderungen an die Vorsorge und das Angebot sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) festgelegt.

Welche Vorteile hat Arbeitsmedizin?

Die Implementierung einer arbeitsmedizinischen Betreuung in einem Unternehmen bietet zahlreiche Vorteile. Dazu gehören:

  • Gesündere Mitarbeiter: Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und präventive Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Mitarbeitergesundheit bei.
  • Höhere Produktivität: Gesunde Mitarbeiter sind erwiesenermaßen produktiver, effizienter, motivierter und zufriedener in ihrer Arbeit.
  • Kosteneinsparungen: Die Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten führt zu Kosteneinsparungen durch weniger Ausfallzeiten und Krankheitskosten.
  • Rechtliche Konformität: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Positives Image: Im Sinne des Employer Branding können Sie sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren, dem die Gesundheit seiner Mitarbeiter ein Herzensanliegen ist.