Fragen Sie jetzt Ihre arbeitsmedizinischen Untersuchungen an!
Grundbetreuung nach DGUV 2
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 für seine Mitarbeiter zu gewährleisten. Durch unsere Leistungen garantieren wir Ihnen, dass Sie gesetzlich zu 100% abgesichert sind und mit uns in jeder Situation den idealen Partner an Ihrer Seite haben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Immer wichtiger für Arbeitnehmer wird das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Seien es Homeoffice-Hilfen, Gesundheitsprävention oder auch Manager-Checks. Mit unseren Leistungen können Sie für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sorgen. Mehr Freude, weniger Ausfallzeiten!
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Neben der Grundbetreuung und des BGM bieten wir selbstverständlich alle weiteren Zusatzleistungen der Arbeitsmedizin an. Dazu gehören alle arbeitsmedizinischen Untersuchungen (ehemals G Untersuchungen). An unseren über 15 Standorten in Deutschland können Sie bequem alle Untersuchungen durchführen lassen.
Die Grundlage für Ihr maßgeschneidertes Betreuungskonzept bildet die physische und psychische Gefährdungsbeurteilung. Dabei wird ermittelt, welche Gefahren der Arbeitsplatz für die betroffenen Beschäftigten bereit hält.
Im zweiten Schritt werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung ausgewertet und es werden Folgemaßnahmen empfohlen. Darauf aufbauend erstellen wir Ihr individuelles Betreuungskonzept.
Ihr Betreuungskonzept kann verschiedene Bausteine unseres Leistungsportfolios enthalten. Dabei orientieren wir uns an den geltenden Rechtsvorschriften, dem ASiG und dem ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 2.
Wir bieten Ihnen zudem eine Vielzahl an präventiven Maßnahmen an, um die Gesundheit Ihrer Beschäftigten nachhaltig zu verbessern. Unser Expertenteam aus Sport- und Ernährungswissenschaftlern, Pädagogen und Psychologen bieten Ihnen Vorträge, Workshops und Seminare an.
Innerhalb der Jahresberichte werden alle wichtigen Erkenntnisse aus Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen festgehalten. Daraus abgeleitet erhalten Sie Empfehlungen Ihrer Betreuer, um Ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen zu verbessern sowie Maßnahmen für das Folgejahr festzulegen.
Bei Einsatz eines Betriebsarztes ergeben sich zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber:innen und Beschäftigte. Neben dem Wohlbefinden wird auch das Erscheinungsbild des Unternehmens gefördert.