Fragen Sie jetzt Ihre unsere Leistungen in der Arbeitssicherheit an!
Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Gemäß den Vorgaben aus § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 stellen wir Ihnen Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Seite, die Sie in allen Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten.
Unterstützung bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung
Ziel einer Gefährdungsbeurteilung sind die Sensibilisierung von Beschäftigten und Führungskräften für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Identifizierung von Gefährdungen, die Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen sowie die regelmäßige Kontrolle der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen.
Durchführung von Begehungen
Regelmäßige Betriebsbegehungen sind ebenfalls im Rahmen der Grundbetreuung durchzuführen. Ziel ist eine kontinuierliche Überprüfung von gesundheitlichen Gefährdungen und somit die Aktualität der vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen auf dem aktuellen Stand zu halten (§ 5 ArbSchG).
Durchführung von Unterweisungen
Regelmäßige und zielorientierte Unterweisungen sollen Ihre Mitarbeiter für mögliche Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz sensibilisieren (u.a. § 12 ArbSchG). Grundsätzlich liegt die Unterweisungspflicht auf Seiten des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung Ihrer Unterweisungen.
Strom ist lebensgefährlich. Sie müssen die fünf Sicherheitsregeln richtig anwenden, um sicherzustellen, dass Sie im spannungsfreien Zustand arbeiten. Halten Sie unbedingt die Reihenfolge ein. Auch bei modernsten Anlagen bleibt die Arbeitsweise immer gleich.
Feuer entsteht binnen Sekunden. Es kann durch defekte elektrische Geräte ausgelöst werden, aber auch offene Flammen und menschliches Fehlverhalten verursachen oft einen Brand. Deswegen ist es wichtig, die richtige Handhabung eines Feuerlöschers zu beherrschen.