AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Medical Airport Service GmbH (MAS GmbH)
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für die vereinbarten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte, Lieferungen und ähnliches sowie für im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten.

1.2 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers einschließlich eventueller Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Ihnen die MAS GmbH nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn die MAS GmbH auf einen Auftrag Bezug nimmt, der Geschäftsbedingungen enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Auftragsgegenstand
Auftragsgegenstand ist die Umsetzung der betriebsärztlichen Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) oder anderer Rechtsvorschriften. In diesem Sinne unterstützt und berät der Betriebsarzt/die Betriebsärztin der MAS GmbH den Auftraggeber bzw. Selbstzahler (nachfolgend auch Kunde genannt) in Fragen des Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung oder bei individuellen Beratungsleistungen z. B. Reisemedizin. Er/Sie untersucht und berät die Beschäftigten des Auftraggebers oder den Selbstzahler entsprechend dem geforderten Umfang des vereinbarten Betreuungsauftrags. Gesetzlich erforderliche Bescheinigungen gegenüber Behörden oder ähnlichen Einrichtungen werden ausgestellt.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Die MAS GmbH bietet ihren Kunden alle Leistungen des Leistungskatalogs an, der auf ihrer Homepage veröffentlicht ist.

3.2 Die Leistungen können durch den Kunden über folgende Wege angefragt werden:

- durch Buchung über ein zur Verfügung gestelltes Online-Terminierungssystem
- schriftlich per E-Mail
- telefonisch

3.3 Der Vertrag kommt erst zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem der Kunde eine Auftragsbestätigung durch die MAS GmbH erhält. Die Auftragsbestätigung kann auch rechtsgültig an die Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, insbesondere gegenüber dessen Beschäftigten, abgegeben werden. Die Auftragsbestätigung kann über folgende Wege übermittelt werden:

- schriftlich
- fernschriftlich per E-Mail
4. Durchführung
4.1 Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin arbeitet weisungsfrei. Wird er/sie bei der Arbeit behindert, wird er dies dem Auftraggeber bzw. dem Selbstzahler melden.

4.2 Für die Durchführung der Leistungen setzt die MAS GmbH ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal ein.

4.3 Der Auftraggeber bzw. dessen Beschäftigten oder der Selbstzahler wird durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin, Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder einem Arzt, der unter Anleitung eines für die Weiterbildung ermächtigten Arztes in der Weiterbildung im Fachbereich Arbeitsmedizin steht, betreut.

4.4 Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin setzt nach eigenem Ermessen geeignetes Assistenzpersonal in Erfüllung und Delegation ihrer Aufgaben in den arbeitsmedizinischen Zentren der MAS GmbH ein. Die MAS GmbH ist ferner berechtigt, die Methode und die Art der Untersuchung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit zwingende Vorschriften eine bestimmte Vorgehensweise erfordern.

4.5 Sind im Rahmen der standardisierten Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen aus medizinischen Gründen zusätzliche Einzelleistungen wie z.B. erweitertes Labor oder technische Untersuchungsleistungen notwendig, um die Vorsorge- oder Eignungsuntersuchung abschließend beurteilen zu können, so kann der Leistungsumfang entsprechend ausgeweitet und die Mehrkosten nach Aufwand im Rahmen des Festpreiskatalogs in Rechnung gestellt werden. 6.2 findet entsprechend Anwendung.

4.6 Die Erfüllung von Aufgaben der Selbstorganisation, der Recherche, Dokumentation, Befundung und Diagnose, Fallbesprechung, Auswertung und Vorbereitung in den Räumen oder in der Online-Sprechstunde gelten mit der Leistungserbringung als erbracht.

4.7 Der Auftraggeber bzw. Selbstzahler gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungspflichten seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für die MAS GmbH kostenlos erbracht werden.

4.8 Der Auftraggeber bzw. Selbstzahler trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Die MAS GmbH ist auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
5. Vorhaltezeit
5.1 Vereinbarte Termine (Datum und Uhrzeit) müssen mit einer Frist von 5 Werktagen (Montag-Freitag) vor dem Termin durch den Auftraggeber bzw. Selbstzahler abgesagt werden. Wird der Termin erst nach Ablauf dieser Frist oder gar nicht abgesagt, so wird dieser als Ausfallzeit gewertet und die vereinbarte Leistung wird in voller Höhe abgerechnet.

5.2 Das Nichterscheinen eines Beschäftigten des Auftraggebers oder einer selbstzahlenden Person zu einem Termin führt zur Abrechnung der vereinbarten Leistung. Höhere Gewalt oder Krankheit führen nicht zur Freistellung der Zahlung.
6. Abrechnung und Zahlung
6.1 Ist zum Zeitpunkt der Beauftragung der Leistungsumfang nicht festgelegt, erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich erbrachten Leistungen.

6.2 Für alle Leistungen gelten die Preise des zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Festpreiskatalogs der MAS GmbH. Eine Leistungsabrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ausgeschlossen. Die MAS GmbH weist daraufhin, dass es hierdurch zu Schwierigkeiten bei der Abrechnung mit Krankenkassen kommen kann.

6.3 Die MAS GmbH behält sich vor, die Preise des Festpreiskatalogs jederzeit mit einer Frist von drei Monaten anzupassen.

6.4 Impfstoffpreise richten sich nach dem tagesaktuellen Apothekenverkaufspreis inkl. Mehrwertsteuer. Der tagesaktuelle Verkaufspreis der MAS GmbH kann sich auf dieser Basis innerhalb von 24 Stunden ändern. Die Änderung wird mit der      Impfstoffpreisliste auf der Homepage der MAS GmbH bekannt gegeben.

6.5 Die durchgeführten Leistungen werden unmittelbar im Anschluss an die Leistungserbringung abgerechnet, spätestens jedoch monatlich in dem auf die Leistungserbringung folgenden Monat. Die MAS GmbH hat das Recht zu entscheiden, ob die Rechnung in Papierform oder digital erstellt und versandt wird.

6.6 Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug zahlbar. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind steuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG. Impfstoffe sind ebenfalls steuerfrei.
7. Haftung
7.1 Die MAS GmbH haftet – aus welchem Rechtsgrund auch immer – unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch sie oder durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.2 Im Fall einer bloß einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch die MAS GmbH oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet sie (vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes gemäß gesetzlichen Vorschriften) nur:

a) allerdings unbeschränkt – für darauf beruhende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

7.3 Soweit die Haftung gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich Darmstadt.
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