Gesetzliche Grundlagen: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Pflicht für Bestandsgebäude ab 2025
Die Ladeinfrastrukturpflicht ab 2025 geht auf das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zurück. Dieses Gesetz setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um und soll den Ausbau von Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden beschleunigen. Im Kern schreibt das GEIG ab 1. Januar 2025 vor, dass alle bestehenden Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt für E-Fahrzeuge bereitstellen müssen. Diese Nachrüstpflicht gilt unabhängig davon, ob Renovierungen geplant sind – ein etwaiger Bestandschutz entfällt also, Eigentümer müssen aktiv werden. Schätzungen zufolge fallen etwa 130.000 Gebäude in Deutschland unter diese neue Vorgabe. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €.
Anforderungen bei größeren Renovierungen
Neben dieser allgemeinen Nachrüstpflicht definiert das GEIG weitere Anforderungen, insbesondere bei größeren Renovierungen. Als „größere Renovierung“ gilt laut Gesetz eine bauliche Maßnahme, die mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle betrifft. Wird ein Bestandsgebäude mit mehr als 10 Stellplätzen derart umfassend saniert, fordert das GEIG Folgendes: Mindestens 20 % der Stellplätze (jeder fünfte) sind mit einer Leitungsinfrastruktur für spätere Ladepunkte auszurüsten und mindestens ein Ladepunkt ist zu installieren. Diese Verpflichtung greift für Wohngebäude erst im Renovierungsfall, während Nichtwohngebäude über 20 Stellplätze – wie oben genannt – auch ohne Sanierung schon bis 2025 mindestens eine Ladesäule haben müssen. Für Neubauten gelten übrigens strengere Maßstäbe: Bei neuen Nichtwohngebäuden mit mehr als 6 Stellplätzen muss jeder dritte Stellplatz eine Leitungsinfrastruktur erhalten plus mindestens ein Ladepunkt, bei neuen Wohngebäuden ab 5 Stellplätzen sogar jeder einzelne Stellplatz eine Vorverkabelung.
Ausnahmen für KMU und wirtschaftliche Härtefälle
Das GEIG enthält außerdem Ausnahmeregelungen, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen betreffen. KMU, die Eigentümer eines Nichtwohngebäudes sind und dieses überwiegend selbst nutzen, sind von den Pflichten vorerst ausgenommen. Wichtig ist jedoch, dass diese Ausnahme zeitlich befristet ist – sie gilt nur bis Ende 2026. Danach müssen also auch KMU-geführte Gebäude die Infrastruktur nachrüsten, sofern der Gesetzgeber die Frist nicht verlängert. Eine weitere wichtige Ausnahme ist die 7 %-Kostenregel: Übersteigen die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 % der Gesamtsanierungskosten, gilt die Installation als wirtschaftlich unzumutbar und die Pflicht entfällt. Diese Härtefallklausel nach §14 Abs. 1 GEIG soll übermäßige finanzielle Belastungen vermeiden. Insgesamt müssen Unternehmen jetzt prüfen, ob ihre Gebäude unter die neuen Vorgaben fallen, um rechtzeitig planen zu können.
Technische und sicherheitstechnische Anforderungen
Prüfpflichten nach DGUV Vorschrift 3
Neben den rechtlichen Vorgaben kommen auf Unternehmen umfangreiche technische und sicherheitstechnische Anforderungen zu. Eine neu installierte Ladeinfrastruktur ist keine triviale Ergänzung – sie zählt als elektrische Anlage bzw. Betriebsmittel und unterliegt damit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften. Ladestationen für Elektrofahrzeuge gelten als ortsfeste elektrische Betriebsmittel und fallen somit unter die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3). Das bedeutet: Aufbau, Betrieb und Instandhaltung der Ladesäulen müssen den anerkannten technischen Regeln (VDE-Normen etc.) entsprechen, und es sind regelmäßige Prüfungen durch eine qualifizierte Elektrofachkraft vorgeschrieben. Starre Intervalle schreibt das Gesetz zwar nicht vor – diese sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen – doch in der Praxis hat sich für Ladesäulen eine jährliche Prüfungsfrist etabliert. So empfiehlt etwa die DGUV, Ladeeinrichtungen mindestens alle 4 Jahre prüfen zu lassen, in speziellen Umgebungen (z. B. Feuchträume, Tiefgaragen als „Betriebsstätten besonderer Art“) jedoch jährlich. Viele Experten raten generell zu einem jährlichen E-Check der Ladestationen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Dabei müssen auch mitgelieferte Ladekabel (ICCB-Notladekabel) regelmäßig auf ihren einwandfreien Zustand geprüft werden, da sie als „mitgeltende“ Arbeitsmittel gelten. Unternehmen sollten diese Prüfpflichten ernst nehmen: Bei versäumten oder unsachgemäßen Prüfungen können Haftungsfragen auftreten, und die Berufsgenossenschaften drohen mit teils empfindlichen Bußgeldern bei Verstößen.
Gefährdungsbeurteilung und Mitarbeitendenschulungen
Parallel zu den Prüfungen ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um mögliche Risiken im Umgang mit der Ladeinfrastruktur zu identifizieren. Dazu zählen etwa elektrische Gefährdungen (Stromschlaggefahr bei Beschädigung), aber auch mechanische Risiken oder besondere Brandgefahren. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten diese Beurteilung begleiten und daraus passende Schutzmaßnahmen ableiten. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind z. B. Betriebsanweisungen und Unterweisungen für Beschäftigte. Mitarbeitende müssen in der sicheren Nutzung der Ladeeinrichtungen geschult werden – insbesondere jene, die E-Firmenfahrzeuge nutzen oder Dienstwagen laden. So ist zu vermitteln, dass vor jedem Ladevorgang das Ladekabel visuell auf Schäden zu prüfen ist und nur intakte, geprüfte Ladekabel verwendet werden dürfen. Beschädigte Kabel oder Steckverbindungen sind umgehend auszusondern. Ebenso sollten Angestellte wissen, wie sie sich bei Störungen oder Unfällen verhalten (z. B. Ladevorgang stoppen, Ladestation spannungsfrei schalten und Vorgesetzte informieren). Auch betriebsinternes Servicepersonal (Haustechnik, Facility Management) benötigt Einweisungen, etwa um Ladestationen korrekt zu bedienen, kleine Störungen zu beheben und die regelmäßigen Prüfintervalle überwachen zu können.
Brandschutzanforderungen in Tiefgaragen
Ein weiterer essentieller Aspekt ist der Brandschutz. Ladeinfrastruktur und Elektrofahrzeuge bringen neue Herausforderungen für den Brandschutz, insbesondere in Tiefgaragen oder Hallen. Zwar zeigen Studien, dass Elektroautos kein höheres Brandrisiko haben als Verbrenner (die Brandlast durch Kunststoffe und Materialien ist in beiden Fällen ähnlich hoch). Allerdings erfolgt das Laden häufig unbeaufsichtigt über längere Zeiträume, z. B. über Nacht in der Firmen-Tiefgarage, sodass ein möglicher Entstehungsbrand zunächst unentdeckt bleiben könnte. Zudem erzeugt ein Batteriebrand im Ernstfall extreme Hitze und Rauchgasmengen, die schwierig zu löschen sind. Daher müssen bestehende Brandschutzkonzepte auf den Prüfstand: Unternehmen sollten vor der Installation von Ladepunkten den vorhandenen Brandschutz in Tiefgaragen fachkundig prüfen lassen. Lüftungsanlagen verdienen besondere Beachtung, da sich im Brandfall Rauch über die Lüftung rasant im Gebäude ausbreiten kann. Gegebenenfalls sind Optimierungen wie leistungsfähigere Rauchabzüge oder Brandmelder und Sprinkler in der Garage zu erwägen. In der aktuellen Muster-Garagenverordnung (M-GarVO 2022) wurde z. B. für Großgaragen (> 1.000 m²) ein Wechsel hin zu Brandabschnitten vollzogen und entweder automatische Löschanlagen plus maschinelle Rauchabzüge oder definierte Öffnungen ins Freie vorgeschrieben. Diese Verschärfungen resultieren jedoch weniger aus speziellen E-Fahrzeug-Gefahren, sondern aus der generell gestiegenen Brandlast moderner Fahrzeuge (größere Fahrzeuge mit hohem Kunststoffanteil) und dem Wunsch der Feuerwehren nach besserer Unterstützung bei Tiefgaragenbränden.
Lage der Ladestationen und Abstimmung mit Feuerwehr
Ladestationen sollten möglichst nahe der Garagenausfahrt positioniert werden, um im Notfall leichter zugänglich zu sein. Halten Sie genügend Abstand zu brennbaren Materialien – z. B. dürfen Wallboxen nicht direkt an Polystyrol-gedämmten Wänden montiert werden. In Tiefgaragen ist für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen (Überprüfung von Wandhydranten, ggf. Nachrüstung einer Sprinkleranlage). Zudem empfiehlt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, auf leicht brennbare Einrichtung in der Nähe der Ladestationen zu verzichten (keine brennbaren Regale oder Lager neben Wallboxen). Feuerwehr und Brandschutzdienststelle sollten frühzeitig einbezogen werden: Geplante Nachrüstungen der Ladeinfrastruktur sollten mit ihnen abgestimmt werden, um z. B. geeignete Lösch- und Einsatzkonzepte zu erarbeiten. Im Ernstfall ist es wichtig, dass Feuerwehren schnell Zugang zur Garage erhalten – hierzu können z. B. Feuerwehrschlüsseldepots oder deutlich gekennzeichnete Zufahrten beitragen. Schließlich sollte die Feuerwehr über die Präsenz von Hochvoltfahrzeugen und Ladeeinrichtungen im Objekt informiert sein, damit sie im Brandfall entsprechend ausgerüstet ausrückt.
Organisatorische und betriebliche Umsetzung
Ganzheitlicher Planungsansatz im Unternehmen
Um die Ladeinfrastrukturpflicht erfolgreich und effizient umzusetzen, ist ein ganzheitliches Vorgehen im Unternehmen gefragt. Die Erfahrung zeigt, dass Ladeprojekte interdisziplinär geplant werden sollten: Neben der Geschäftsführung und dem Fuhrparkmanagement sind auch IT, Facility Management, Brandschutz, Personalabteilung und Arbeitssicherheit gefragt. Schon bei der Standortwahl der Ladesäulen spielen verschiedene Interessen eine Rolle (Stromanschluss, Erreichbarkeit, Fluchtwege etc.), und auch die spätere Wartung und Überwachung sollte vorab geklärt sein. Ladeinfrastruktur ist keine Plug-&-Play-Technik, sondern verlangt verlässliche Prozesse, regelmäßige Prüfung und kompetente Ansprechpartner im Unternehmen. Gleichzeitig sind Datenschutz und IT-Sicherheit (Schutz vor unberechtigtem Zugriff auf Netzwerke über die Ladesäule) zu beachten.
Lastmanagement und zukunftsfähige Planung
Ein zentrales technisches Element größerer Ladeanlagen ist ein Lastmanagementsystem. Dieses sorgt dafür, dass die vorhandene elektrische Anschlussleistung optimal auf die angeschlossenen Fahrzeuge verteilt wird. Ohne ein solches System kann es bei gleichzeitigem Laden mehrerer Fahrzeuge zur Überlastung des Hausanschlusses kommen – Netzbetreiber verlangen dann häufig teure Ausbaukosten. Daher lohnt sich eine frühzeitige Beratung durch Elektrofachbetriebe und ggf. durch den Energieversorger, um die künftige Nutzung gut zu planen: Wie viele Fahrzeuge sollen gleichzeitig laden können? Welche Ladeleistungen (AC oder DC) sind vorgesehen? Gibt es Potenzial zur Photovoltaik-Nutzung oder zur späteren Erweiterung? Erfahrungsgemäß sind solche intelligenten Ladelösungen wirtschaftlich sehr sinnvoll, da sie Energie effizient verteilen und teure Netzausbaukosten reduzieren.
Schulung und Sicherheit für Mitarbeitende
Nicht zu unterschätzen ist die Schulung der Beschäftigten im Umgang mit der neuen Technik, wie bereits angedeutet. Unternehmen sollten auch darüber nachdenken, ob eine Betriebsvereinbarung oder ein Merkblatt für das Laden von privaten E-Fahrzeugen erstellt wird. Darin kann geregelt werden, ob das Laden privat zugelassen ist, wie der Stromverbrauch abgerechnet wird (z. B. pauschal oder über ein separates Nutzerkonto), ob zeitliche Beschränkungen gelten (z. B. kein Laden während Spitzenlastzeiten) und wer bei Störungen oder Unfällen zu informieren ist. Auch Notfallübungen können sinnvoll sein – etwa eine simulierte Störung oder ein (gedanklich durchgespielter) Fahrzeugbrand in der Tiefgarage, um die Zuständigkeiten und Abläufe im Ernstfall zu proben. Klare Verantwortlichkeiten, gute Schulung und dokumentierte Prozesse helfen, die Ladeinfrastruktur sicher und wirtschaftlich zu betreiben.
Fördermöglichkeiten (Stand Mitte 2025)
Überblick über aktuelle Programme
Die Installation von Ladeinfrastruktur ist mit erheblichen Kosten verbunden. Glücklicherweise gibt es eine Reihe von Förderprogrammen, die Unternehmen finanziell unterstützen – teils durch direkte Zuschüsse, teils durch zinsgünstige Kredite oder steuerliche Anreize. Besonders bekannt war die Förderung „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen“ der KfW (Programm 441), die 2023 mit 900 € pro Ladepunkt förderte. Diese Bundesförderung ist jedoch aktuell ausgelaufen, neue Anträge werden von der KfW nicht mehr angenommen. Die Hoffnung liegt nun auf einer Neuauflage durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen des neuen Masterplans Ladeinfrastruktur. Parallel dazu existieren Förderprogramme auf Landes- oder regionaler Ebene, die sich stark unterscheiden. Viele Bundesländer (z. B. NRW, Bayern, Baden-Württemberg) bezuschussen die Installation von Ladepunkten in Kombination mit Photovoltaikanlagen oder Batteriespeichern – zumeist mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen. Die Förderung variiert je nach Programm – teilweise bis zu 5.000 € pro Ladepunkt. Es lohnt sich, die jeweils aktuellen Landesprogramme zu recherchieren.
Kommunale Unterstützung und Netzbetreiber
Neben Bund und Ländern bieten manche Kommunen, Energieversorger und Netzbetreiber eigene Förderungen oder Vergünstigungen an. Einige Stadtwerke vergeben kostenlose Wallboxen bei Vertragsabschluss, andere stellen Beratungsangebote oder Planungshilfen bereit. In einigen Städten gibt es kostenfreie Vor-Ort-Checks oder finanzielle Unterstützung für den Anschluss ans Mittelspannungsnetz. Auch Parkraumförderungen oder Erleichterungen bei der Baugenehmigung sind in manchen Gemeinden vorgesehen. Daher gilt: Unbedingt vor Ort gezielt nach Förderoptionen suchen – die Palette reicht von Zuschüssen über zinsgünstige Darlehen bis zu Sachleistungen.
Wichtig: Antragstellung vor Beginn
Wichtig bei allen Förderprogrammen: Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer voreilig bestellt oder beauftragt, verliert in der Regel den Anspruch auf Förderung. Auch darf die Maßnahme meist nicht bereits begonnen haben, d. h. keine verbindlichen Lieferverträge oder Bauleistungen vor Bewilligung. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig über Fördermöglichkeiten informieren, Angebote einholen und erst nach Förderzusage den Auftrag erteilen. Viele Förderprogramme fordern zudem eine Nachweispflicht: Abrechnungen, Fotos, Ladeprotokolle oder Prüfnachweise der Elektrofachkraft müssen eingereicht werden. Eine sorgfältige Dokumentation spart hier Zeit und Nerven.
Fazit: Praxisorientierte Umsetzung mit Sicherheit im Blick
Gesetzliche Anforderungen vorausschauend erfüllen
Die Ladeinfrastrukturpflicht ab 2025 markiert einen wichtigen Schritt in Richtung zukunftsfähiger Mobilität – stellt Unternehmen aber auch vor beträchtliche Herausforderungen. Entscheider in Bauabteilungen, Technik, Arbeitsschutz und Fuhrparkmanagement sollten frühzeitig aktiv werden, um die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht und sicher zu erfüllen. Die Praxis zeigt: Mit vorausschauender Planung und Expertenunterstützung lässt sich die Aufgabe meistern. Wichtig ist, das Thema ganzheitlich anzugehen – von der rechtlichen Prüfung (Welche Gebäude sind betroffen? Welche Ausnahmen oder Fristen gelten?) über die technische Planung (Netzlast, Anzahl Ladepunkte, Hardware-Auswahl, Lastmanagement) bis hin zu Organisation und Schulung im laufenden Betrieb.
Arbeitssicherheit als zentrale Säule
Insbesondere der Aspekt Arbeitssicherheit sollte von Anfang an mitgedacht werden. Fachkräfte für Arbeitssicherheit spielen eine Schlüsselrolle dabei, Risiken zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und Mitarbeitende zu unterweisen. Sie stellen sicher, dass die neue Technik gefahrlos genutzt werden kann – und dass im Ernstfall (z. B. bei einem technischen Defekt oder einem Brand) alle wissen, was zu tun ist. Unternehmen sind gut beraten, die Expertise dieser Fachleute zu nutzen und sie in Projektplanung sowie Abnahme der Anlagen einzubeziehen. Auch die regelmäßigen Prüfungen nach Inbetriebnahme (DGUV V3) und die Koordination mit Behörden (Brandschau, Sachverständigenabnahmen) können durch Arbeitssicherheits-Fachkräfte oder externe Prüfdienste begleitet werden.
Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister
Zum Schluss lohnt der Blick auf externe Dienstleistungsunternehmen, die sich auf Ladeinfrastruktur und Sicherheit spezialisiert haben. Von der Planungsberatung über die Installation durch zertifizierte Elektrofachkräfte bis zur wiederkehrenden Wartung und Prüfung können solche Partner viel Aufwand abnehmen. Sie kennen die aktuellen Normen und Fördermittel, koordinieren ggf. die Abstimmung mit Netzbetreibern und Behörden und schulen auf Wunsch auch die Mitarbeitenden im Umgang mit der Technik. Gerade wenn im eigenen Haus personelle oder know-how Grenzen erreicht sind, kann die Unterstützung eines spezialisierten Dienstleisters den Prozess erheblich beschleunigen und für rechtskonforme Ergebnisse sorgen.
Chancen für nachhaltige Unternehmensentwicklung
Praxisorientiert betrachtet: Die neue Ladeinfrastrukturpflicht ist mehr Chance als Last – sie ermöglicht Unternehmen, sich nachhaltiger aufzustellen und etwa die Firmenflotte zu elektrifizieren. Wer frühzeitig plant und alle relevanten Stellen einbindet, kann die Umsetzung nicht nur fristgerecht schaffen, sondern auch sicher und effizient gestalten. Damit wird Elektromobilität im Betrieb zum Erfolgsmodell – mit guter Planung, einem wachsamen Auge der Arbeitssicherheit und starker Partnerunterstützung im Rücken.
Unterstützung durch die Medical Airport Service GmbH
Die Medical Airport Service GmbH begleitet Sie auf diesem Weg – mit Fachwissen, Beratungskompetenz und einem erfahrenen Team an Fachkräften für Arbeitssicherheit. Wer jetzt handelt, kann nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern die Elektromobilität im Betrieb gezielt, sicher und zukunftsorientiert weiterentwickeln.