Medizinproduktesicherheit

Medizinprodukte-sicherheit

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt folgende Aufgaben wahr:

1. Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
2. Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
3. Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes

Vergleiche dazu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017.

Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit erreichen Sie unter:
medizinproduktesicherheit@medical-gmbh.de
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