Das richtige Licht am Arbeitsplatz

Das richtige Licht am Arbeitsplatz

Gerade hier in Deutschland haben wir über ein halbes Jahr eine kalte, trübe Jahreszeit. Das Licht ist während dieser Wintermonate deutlich schwächer und an bewölkten Tagen ist das Tageslicht stark reduziert. Es ist erwiesen, dass Licht unser Wohlbefinden positiv beeinflusst und wir lebensnotwendige Energie daraus ziehen. Ein schlechtes oder ungenügendes Licht ermüdet uns und raubt uns Energie. Deshalb ist es unglaublich wichtig, wie gut die Belichtung insbesondere am Arbeitsplatz ist. Schließlich halten wir uns dort einen großen Teil des Tages auf. Eine gut beleuchtete Arbeitsumgebung ist somit entscheidend, dass wir uns auf der Arbeit besser fühlen, wacher sind und somit in der Regel auch produktiver und engagierter sind.

Wie sollte das Licht am Arbeitsplatz eingestellt sein?

Am Arbeitsplatz sollte das Licht in erster Linie genügend hell sein. In den meisten Unternehmen ist die Belichtung ungenügend, was zu oben genannten Nachteilen führt. Deshalb ist es wichtig, eine hohe Anzahl Lux bereitzustellen. Am Arbeitsplatz sollte die Beleuchtung mindestens 500 Lux betragen. Achten Sie daher als Arbeitgeber oder beim Einrichten Ihres Homeoffice, dass Sie Lampen mit einer hohen Anzahl Lux verwenden.

Lux – was ist das?

In Lux kann die Beleuchtungsstärke gemessen werden. Die Kennzahl sagt aus, wie viel Licht – ausgehend von einer Lichtquelle wie der Sonne oder einer Lampe – pro Quadratmeter anfallen. Beispiel: An einem strahlenden Sonnentag messen wir100.000 Lux, an einem dunklen Wintertag 3000 bis 5000 Lux und mit einer durchschnittlichen Innenraumbeleuchtung rund 400 bis 500.

Es wird in obigem Beispiel offensichtlich, dass Sie in der Regel eher immer zu wenig Licht in Innenräumen haben werden – Dieses Problem verschärft sich umso mehr, wenn Sie einen Arbeitsplatz ohne Tageslichteinfall haben, wie dies beispielsweise in Supermärkten manchmal der Fall ist oder bei Geschäften, welche sich im Untergrund oder im Inneren von großen Einkaufszentren befinden. Sofern es aber möglich ist, das Tageslicht in die Beleuchtung des Arbeitsplatzes mit einzubeziehen, sollte dies unbedingt sinnvoll genutzt werden.

Wie sollten Schreibtische zum Fenster bzw. Tageslicht stehen?

Wenn Sie direkte Sonneneinstrahlung durch die Fenster haben, sollten Sie dafür sorgen, dass das Licht nicht von vorne einfällt, weil Sie somit geblendet werden und es anstrengend für Ihr Gehirn ist, ins grelle, direkte Licht zuschauen. Diese Blendung der Augen kann auf die Dauer Kopfschmerzen verursachen und ist nicht empfehlenswert.

Wenn Sie die Sonneneinstrahlung von hinten haben, so werfen Sie sich mit ihrem Rücken selbst einen Schatten und die Lichtintensität ist dadurch schlechter, zudem haben Sie durch den Schattenwurf durch diverse Gegenstände unterschiedliche Kontraste, welche für die Augen ebenfalls ermüdend sein können.

Am besten ist es also, eine seitliche Sonneneinstrahlung zu haben. So haben Sie eine möglichst hohe Lichtintensität, keinen Schattenwurf und auch keine zu hohe Blendung der Augen. Übrigens spielt es keine Rolle, ob direktes Sonnenlicht oder nur indirektes Sonnenlicht durch die Fenster scheint, die Prinzipien sind dieselben, wenn es um die Ausrichtung von Möbeln geht für eine ideale Arbeitsplatzeinrichtung.

Einen Bildschirm sollten Sie so ausrichten, dass das Licht seitlich einfällt ,aber nicht direkt darauf scheint. Stellen Sie die Helligkeit am Bildschirm auf die maximale Stufe, wenn Sie viel Lichteinfall von außen haben, das ist für die Augen angenehmer und dunkeln Sie ihn etwas ab an düsteren Tagen mit wenig Lichteinfall. Regulieren Sie bewusst die Dinge, die Sie hier aktiv beeinflussen können.

Wozu ist der Arbeitgeber verpflichtet?

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt in § 3 und § 5 vor, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, den Arbeitsplatz so einzurichten, dass für die Mitarbeiter keine gesundheitlichen Schäden entstehen, bei Ausübung ihrer Tätigkeit.
Diese Regeln sind allerdings sehr allgemein gehalten und lassen im Hinblick auf die Beleuchtung am Arbeitsplatz Spielraum offen.

Die Arbeitsstättenverordnung nach DIN-Norm EN 12464 ist hier schon etwas genauer und sieht für eine Innenraumbeleuchtung einer Arbeitsstätte, beispielsweise für einen Büroarbeitsplatz, eine Lichtstärke von mindestens 500Lux vor. Außerdem muss der Tageslichteinfall – sofern es die Bauweise des Gebäudes ermöglicht – mit einbezogen werden. Dies ist sinnvoll: So kann leicht eine höhere Anzahl Lux erreicht werden.

Lichtfarbe der Leuchtmittel

Damit Sie im Büro oder an einem anderen spezifischen Arbeitsplatz eine gute Beleuchtung haben, sind zudem noch zwei andere Kriterien wichtig. Die Lichtfarbe und die Leuchtmittel.

Es gibt unterschiedliche Lichtfarben, das heißt nicht, dass Sie Ihren Arbeitsplatz jetzt in rot oder gelb beleuchten müssen, aber es gibt auch beider Farbe Weiß unterschiedliche Abstufungen.

Man spricht hier auch von warmem oder kühlem Licht. Die Lichtfarbe, die eine Lampe ausstrahlt, wird mit Kelvin gemessen und interessanterweise auch Lichttemperatur genannt. Ein warmes Licht hat in der Regel weniger Weißtöne und wird als angenehm, gemütlich empfunden. Ein zu grelles Licht wirkt kalt, allerdings ist hier die Lichtstärke höher und es kann genauer gearbeitet werden.

Kelvin für die Außen- oder die Farbtemperatur?

Mit einem Lichtmesser, einem sogenannten Kolorimeter, kann die Farbtemperatur gemessen werden. Der Kolorimeter teilt das Licht ins Farbspektrum auf und kann so anhand der Anzahl Kelvin die genaue Farbtemperaturbestimmen. Beispiel: Das Glühen einer roten Glut beim Feuer hat 500 Kelvin, eine 40 Watt Glühbirne ca. 2000 Kelvin, eine Halogenlampe 3000 und ein Blitzlicht 5000 Kelvin. Je weißer ein Licht erscheint, desto höher ist also die Anzahl Kelvin.

Ein Leuchtmittel, welches eine Farbtemperatur von 2000 bis 3300 Kelvin erzeugt, stuft man als warmweiß ein. Bei Farbtemperaturen von 3300 bis 5300 spricht man von neutralweiß. Die Sonne hat eine Farbtemperatur von 5777 Kelvin.

Die Farbtemperatur sollte so ausgewählt werden, dass ein gutes Mittel zwischen Farbkälte und Farbwärme entsteht. Ein zu grelles Licht wirkt kalt und steril – wenn es von künstlichen Leuchtmitteln und nicht von der Sonne erzeugt wird –, während ein warmes, gelbliches Licht warm und gemütlich wirkt. Wägen Sie ab, was für den Arbeitsplatz von Vorteil ist und dennoch die Stimmung der Mitarbeiter nicht ganz außer Acht lässt.

Es können auch unterschiedliche Bereiche mit unterschiedlichen Farbtemperaturen festgelegt werden – so kann beispielsweise die Cafeteria mit einem warmen Lichtausgestattet werden, bei dem sich die Mitarbeiter wohl und entspannt fühlen, während der Operationssaal mit kaltem Licht für optimale Sicht sorgt, damit genau und akribisch gearbeitet werden kann.