Sicher mit der MAS

Gefahrgut &
Strahlenschutz.
Sicher transportieren mit der MAS.

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Unsere Leistungen für gefahrgüter und strahlenschutz

Unsere Leistungen. Für Ihre Sicherheit.

Als Gefahrgut oder „Dangerous Goods“ werden Stoffe bezeichnet, die sich in einem Aggregatzustand befinden, in dem sie aufgrund ihrer chemischen bzw. physikalischen Eigenschaften eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeuten bzw. die öffentliche Sicherheit bedrohen können. Diese Produkte erfordern vonseiten des Unternehmens ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit bei der Verpackung, dem Transport und der Lagerung. Hier ist eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen zu beachten, die teilweise auch international gelten.  Der Umgang mit radioaktiven Stoffen gehört in Deutschland in Industrie, Gewerbe, Medizin und Forschung zum Tagesgeschäft. Um den Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung zu gewährleisten, müssen strenge rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden, die darauf abzielen, eine permanente Überwachung der Umweltradioaktivität sicherzustellen. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und helfen Ihnen beim Aufbau geeigneter Strukturen der Gefahrenabwehr.

Unsere Leistungen im Schulungsbereich

Schulungstermine 2025 und 2026

Nachfolgend können Sie sich unsere Schulungstermine für 2025 und 2026 im Bereich Luftverkehr ICAO/IATA anmelden, oder unsere Terminübersicht herunterladen. Sie benötigen eine Hotelübernachtung? Kein Problem, wir bieten Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket, sodass Sie entspannt an Ihrer Schulung teilnehmen können.

Unsere Leistungen im Bereich Strahlenschutz

Effektiver Strahlenschutz. Wir helfen dabei.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass jede Form von Strahlung so niedrig wie möglich gehalten werden muss und nur dann erlaubt ist, wenn sie einen konkreten Nutzeffekt erfüllt. Wir unterstützen Sie in allen Fragen zum Thema Strahlenschutz. Wir erstellen die erforderlichen Jahresberichte für Ihr Unternehmen, überprüfen Ihre Geschäftsvorgänge auf die Einhaltung der strahlenschutzrelevanten Vorschriften und bearbeiten Gefahrgutzwischenfälle inkl. aller Kontakte zu den Behörden. Darüber hinaus unterweisen wir die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter externer Unternehmen und informieren Sie zeitnah über Änderungen in relevanten Gesetzen und Verordnungen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir geeignete Betriebsverfahren, sorgen für die notwendigen Schnittstellen zu Ihren externen Dienstleistern und führen alle notwendigen Schulungen im Gefahrgutbereich durch.

Wir bieten Ihnen:

Unsere Leistungen im Bereich gefahrgut

Gefahrgut transportieren. Wir helfen dabei.

Für den Bereich „Gefahrgut“ wurden für jeden Transportweg länderübergreifend Gesetze und Verordnungen erlassen. All diese Verordnungen sollen zur Vermeidung von Gefahrgutunfällen beitragen. Gleichzeitig dienen sie im Unglücksfall der schnellen Information von Feuerwehren und Rettungskräften, damit diese schnellstmöglich geeignete Gegenmaßnahmen einleiten können. Die Entwicklung der ADR-Gefahrgutklassen soll hierzu beitragen. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und helfen Ihnen beim Aufbau geeigneter Strukturen der Gefahrenabwehr.

Als Gefahrgutbeauftragte beraten und unterstützen wir Sie in den Bereichen Luft-, Straßen-, See- und Schienenverkehr in folgenden Punkten:

Unser Angebot im Bereich Strahlenschutz

Gesetze einhalten. Wir helfen dabei.


Forderungen im Bereich Gefahrgut
Für jeden Transportweg gelten jeweils eigene Verordnungen, darunter z. B. das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR), das „Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses“ (RID) für den Schienentransport oder die ICAO-Regelungen „Technical Instructions“ (ICAO-TI) und die IATA-DGR-Vorschriften für den Luftverkehr. Diese internationalen Regeln wurden in Landesrecht übertragen und in Deutschland teilweise sogar noch verschärft. In Deutschland regeln unterschiedliche Gefahrgutverordnungen – die GGVSEB für Straße, Schiene und Binnenschifffahrt, die GGVSee für die Seeschifffahrt und das Luftverkehrsgesetz – den Umgang mit Gefahrgut.

Forderungen im Bereich Strahlenschutz‍‍
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung wird in Deutschland durch spezielle Verordnungen und Gesetze geregelt. Als Rechtsgrundlage gelten die Gesetze über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz vor den von ihr ausgehenden Gefahren (Atomgesetz) sowie die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzverordnung). Außerdem sind die Röntgenverordnung (RöV) und das Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz) von Bedeutung.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

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