Sicher mit der MAS

Gefahrgut &
Strahlenschutz.
Sicher transportieren mit der MAS.

Kostenfreies Erstgespräch

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Neue Schulungsanforderungen ab 2023

Neues CBTA-Schulungskonzept

Wie schon in den letzten Ausgaben der IATA/DGR angekündigt, ändern sich die Gefahrgut-Schulungsanforderungen zum 01.01.2023. Die Zuordnungen der Tätigkeiten zu den Personalkategorien entfallen. Man spricht jetzt von einer kompetenzorientierten Schulung und Beurteilung, abgekürzt: CBTA (Competency-Based Training and Assessment).Ziel ist es, eine auf dieTätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgestimmte Schulung zu planenund entsprechend durchzuführen. Bei einem Assessment (Beurteilung) sollen diebenötigten Themen ermittelt und bewertet werden. Die ermittelten Kennnise, diebenötigt werden, sollen in Stufen abgebildet werden.

Diese Stufen sind:
Anfangskenntnisse (★):beinhalten ein allgemeines Wissen oder Verstehen der grundlegenden Konzepte und Techniken.
Grundkenntnisse (★★): zeigen eine Qualifizierung, die ausreicht, dass eine einzelne Person einfache Arbeitstätigkeiten ausübt, die meisten davon Routine und vorhersehbar. Anleitung oder Unterstützung durch einen Experten kann von Zeit zu Zeit nötig sein.
Professionalität (★★★): beinhaltet komplexe und wichtige Handlungen in einem nicht-routinemäßigen Zusammenhang. Diese ermöglicht einer Person selbständig zu arbeiten und Probleme ohne besondere Unterstützung zu lösen.

Der zu ermittelten Schulungsplansoll vom Arbeitgeber festgelegt werden. Ein Schulungsplan sollte folgende Elemente erhalten: Konzeptionsmethodik, Schulung, Beurteilung, Qualifikationen und Befähigungen der Trainer und des Beurteilungspersonals, Schulungsnachweise und eine Auswertung der Wirksamkeit des Schulungsprogrammes. Arbeitgeber müssen Zweck und Ziel des kompetenzorientierten Schulungsprogrammes festlegen, aufgrund der Funktion, die deren Personal verantwortlich ausübt. Arbeitgeber sollen sicherstellen, dass ein Schulungsprogramm so zu gestalten und zu entwickeln ist, dass eine deutliche Verbindung zwischen zu erwerbenden Qualifikationen, Lernzielen, Beurteilungsmethoden und Kursmaterialien hergestellt wird.

Ein Arbeitgeber kann aber auch zur Unterstützung einen externen Schulungsanbieter nutzen, entweder um die gesamte Umsetzung des Schulungsprogramms durchzuführen, oder nur für den Lehrgang/die Lehrgänge an sich. Dieser Ansatz kann für diejenigen Arbeitgeber der passende sein, die keine Mittel haben, um ihr Personal im eigenen Hause zu schulen. Im Falle, dass die Schulungstätigkeit fremd vergeben wird, bleiben die Arbeitgeber dennoch verantwortlich dafür den Schulungsbedarf ihrer Angestellten zu bestimmen. Sie bleiben verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass deren Personal den nötigen Kenntnisstand erreicht, um deren Tätigkeiten auszuüben.

Um hier die Arbeitgeber zu unterstützen haben wir für unsere „offenen“ Gefahrgutschulungen (für Einzelteilnehmer) entsprechende Bewertungsbögen entwickelt, die alle relevanten Themen, die erforderlich sind, um Gefahrgut sicher und vorschriftenkonform abzufertigen, abdecken. Bei der Anmeldung erhalten die Teilnehmer den Bewertungsbogen für unsere Kurse, die dann beim  Arbeitgeber hinterlegt werden sollen, damit ggf. ein Nachweis gegenüber der Behörde erfolgen kann.

Anmerkung: Bei Inhouse-Schulungen erfolgt die Bewertung in Abstimmung mit dem Arbeitgeber.

 
Diese Umstellung auf das CBTA-Schulungskonzept hat auch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zum 01.01.2023 umgesetzt und als zuständige Genehmigungsbehörde in der Durchführungsverordnung NfL 2- 586-21veröffentlicht. Zur besseren Orientierung hat das LBA die verschiedenen Tätigkeiten jetzt Modulen zugeordnet. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über das neue Schulungskonzept im Vergleich zum alten Konzept.

Neues CBTA-Schulungskonzept

Unsere Leistungen im Schulungsbereich

Schulungstermine 2024

Nachfolgend können Sie sich unsere Schulungstermine für 2024 im Bereich Luftverkehr ICAO/IATA downloaden. Sie benötigen eine Hotelübernachtung? Kein Problem, wir bieten Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket, sodass Sie entspannt an Ihrer Schulung teilnehmen können.

Unsere Leistungen für gefahrgüter und strahlenschutz

Unsere Leistungen. Für Ihre Sicherheit.

Als Gefahrgut oder „Dangerous Goods“ werden Stoffe bezeichnet, die sich in einem Aggregatzustand befinden, in dem sie aufgrund ihrer chemischen bzw. physikalischen Eigenschaften eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeuten bzw. die öffentliche Sicherheit bedrohen können. Diese Produkte erfordern vonseiten des Unternehmens ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit bei der Verpackung, dem Transport und der Lagerung. Hier ist eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen zu beachten, die teilweise auch international gelten.  Der Umgang mit radioaktiven Stoffen gehört in Deutschland in Industrie, Gewerbe, Medizin und Forschung zum Tagesgeschäft. Um den Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung zu gewährleisten, müssen strenge rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden, die darauf abzielen, eine permanente Überwachung der Umweltradioaktivität sicherzustellen. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und helfen Ihnen beim Aufbau geeigneter Strukturen der Gefahrenabwehr.

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Zu unseren Standorten

Unsere Leistungen im Bereich Strahlenschutz

Effektiver Strahlenschutz. Wir helfen dabei.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass jede Form von Strahlung so niedrig wie möglich gehalten werden muss und nur dann erlaubt ist, wenn sie einen konkreten Nutzeffekt erfüllt. Wir unterstützen Sie in allen Fragen zum Thema Strahlenschutz. Wir erstellen die erforderlichen Jahresberichte für Ihr Unternehmen, überprüfen Ihre Geschäftsvorgänge auf die Einhaltung der strahlenschutzrelevanten Vorschriften und bearbeiten Gefahrgutzwischenfälle inkl. aller Kontakte zu den Behörden. Darüber hinaus unterweisen wir die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter externer Unternehmen und informieren Sie zeitnah über Änderungen in relevanten Gesetzen und Verordnungen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir geeignete Betriebsverfahren, sorgen für die notwendigen Schnittstellen zu Ihren externen Dienstleistern und führen alle notwendigen Schulungen im Gefahrgutbereich durch.

Wir bieten Ihnen:

Unsere Leistungen im Bereich gefahrgut

Gefahrgut transportieren. Wir helfen dabei.

Für den Bereich „Gefahrgut“ wurden für jeden Transportweg länderübergreifend Gesetze und Verordnungen erlassen. All diese Verordnungen sollen zur Vermeidung von Gefahrgutunfällen beitragen. Gleichzeitig dienen sie im Unglücksfall der schnellen Information von Feuerwehren und Rettungskräften, damit diese schnellstmöglich geeignete Gegenmaßnahmen einleiten können. Die Entwicklung der ADR-Gefahrgutklassen soll hierzu beitragen. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und helfen Ihnen beim Aufbau geeigneter Strukturen der Gefahrenabwehr.

Als Gefahrgutbeauftragte beraten und unterstützen wir Sie in den Bereichen Luft-, Straßen-, See- und Schienenverkehr in folgenden Punkten:

Unser Angebot im Bereich Strahlenschutz

Gesetze einhalten. Wir helfen dabei.


Forderungen im Bereich Gefahrgut
Für jeden Transportweg gelten jeweils eigene Verordnungen, darunter z. B. das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR), das „Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses“ (RID) für den Schienentransport oder die ICAO-Regelungen „Technical Instructions“ (ICAO-TI) und die IATA-DGR-Vorschriften für den Luftverkehr. Diese internationalen Regeln wurden in Landesrecht übertragen und in Deutschland teilweise sogar noch verschärft. In Deutschland regeln unterschiedliche Gefahrgutverordnungen – die GGVSEB für Straße, Schiene und Binnenschifffahrt, die GGVSee für die Seeschifffahrt und das Luftverkehrsgesetz – den Umgang mit Gefahrgut.

Forderungen im Bereich Strahlenschutz‍‍
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung wird in Deutschland durch spezielle Verordnungen und Gesetze geregelt. Als Rechtsgrundlage gelten die Gesetze über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz vor den von ihr ausgehenden Gefahren (Atomgesetz) sowie die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzverordnung). Außerdem sind die Röntgenverordnung (RöV) und das Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz) von Bedeutung.

Gefahrgut & Strahlenschutz bei der MAS

Unsere Standorte. Für Sie vor Ort.

Die MAS ist mittlerweile in fast ganz Deutschland vertreten und kann somit nahezu alle Städte und Bereiche in Deutschland betreuen. In unseren Zentren bieten wir alle Leistungen der Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie.

Essen

In unserem Standort in Essen betreuen wir Sie gerne in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie.

Halle (Saale)

In unserem Standort in Halle betreuen wir Sie gerne in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie. Dabei können auch Videosprechstunden oder Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV in Anspruch genommen werden.

Bitterfeld-Wolfen

In unserem Standort in Bitterfeld-Wolfen betreuen wir Sie gerne in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie.

Erfurt

In unserem Standort in Erfurt betreuen wir Sie gerne in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie.

Köln

In unserem Standort in Köln betreuen wir Sie gerne in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie.

Mörfelden-Walldorf

In unserem Standort in Mörfelden-Walldorf betreuen wir Sie gerne in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie.

Düsseldorf

In unserem Standort in Düsseldorf betreuen wir Sie gerne in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie.

Bonn

In unserem Standort in Bonn betreuen wir Sie gerne in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie.

Magdeburg

In unserem Standort in Magdeburg betreuen wir Sie gerne in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie.

Wiesbaden

In unserem Standort in Wiesbaden betreuen wir Sie gerne in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie.

Darmstadt

In unserem Standort in Darmstadt betreuen wir Sie gerne in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie.

Gießen

In unserem Standort in Gießen betreuen wir Sie gerne in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie.

Kassel

In unserem Standort in Kassel betreuen wir Sie gerne in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie.

Berlin

In unserem Standort in Berlin betreuen wir Sie gerne in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie.

Stuttgart

In unserem Standort in Stuttgart betreuen wir Sie gerne in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit & Arbeitspsychologie.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

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