Sowohl Pilotinnen und Piloten als auch Flugbegleiter/-innen müssen sich in regelmäßigen Abständen flugmedizinisch untersuchen lassen. In unseren Arbeitsmedizinischen Zentren in Mörfelden-Walldorf und Wiesbaden können wir die Untersuchungen für Flugbegleiter/-innen durchführen. Innerhalb Ihres Untersuchungstermins können weitere Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel bei beruflicher Reisetätigkeit, durchgeführt werden.
Gemäß den Vorgaben aus dem ASiG inVerbindung mit der Vorschrift 2 der DGUV stellen wir Ihnen Arbeitsmediziner/Betriebsärzte zur Seite, die Sie in allen Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten.
Ziele einer Gefährdungsbeurteilung sind die Sensibilisierung von Beschäftigten und Führungskräften für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Identifizierung von Gefährdungen, die Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen sowie die regelmäßige Kontrolle der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen.
Die Teilnahme an den sogenannten ASA-Sitzungen zählt zu den Inhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Grundbetreuung und ist somit ebenfalls Bestandteil einer arbeitsmedizinischen Betreuung.
Regelmäßige Betriebsbegehungen sind ebenfalls im Rahmen der Grundbetreuung durchzuführen. Ziel ist eine kontinuierliche Überprüfung von gesundheitlichen Gefährdungen und somit die vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen auf dem aktuellen Stand zu halten (§ 5 ArbSchG).
Regelmäßige und zielorientierte Unterweisungen sollen Ihre Mitarbeiter für mögliche Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz sensibilisieren (u. a. § 12 ArbSchG). Grundsätzlich liegt die Unterweisungspflicht auf Seiten des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung Ihrer Unterweisungen.
Flugbegleiter/-innen müssen sich spätestens alle fünf Jahre flugmedizinisch untersuchen lassen, um ein Zertifikat über ihre Flugtauglichkeit zu erhalten. Dies wird durch die EU Verordnung 2019/27 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt geregelt.