Seit dem 01. Januar 1999 gilt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die insbesondere an Berufskraftfahrer/-innen veränderte Anforderungen an ihre körperliche und geistige Eignung stellt. Für die Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C, CE, CI, CIE, D, DE, DI, DIE und die Fahrgastbeförderung müssen aufgrund dieser Verordnung die entsprechenden Untersuchungen regelmäßig durchgeführt werden. Wir bieten Ihnen in unseren medizinischen Zentren alles aus einer Hand!
Gemäß den Vorgaben aus dem ASiG inVerbindung mit der Vorschrift 2 der DGUV stellen wir Ihnen Arbeitsmediziner/Betriebsärzte zur Seite, die Sie in allen Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten.
Ziele einer Gefährdungsbeurteilung sind die Sensibilisierung von Beschäftigten und Führungskräften für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Identifizierung von Gefährdungen, die Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen sowie die regelmäßige Kontrolle der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen.
Die Teilnahme an den sogenannten ASA-Sitzungen zählt zu den Inhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Grundbetreuung und ist somit ebenfalls Bestandteil einer arbeitsmedizinischen Betreuung.
Regelmäßige Betriebsbegehungen sind ebenfalls im Rahmen der Grundbetreuung durchzuführen. Ziel ist eine kontinuierliche Überprüfung von gesundheitlichen Gefährdungen und somit die vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen auf dem aktuellen Stand zu halten (§ 5 ArbSchG).
Regelmäßige und zielorientierte Unterweisungen sollen Ihre Mitarbeiter für mögliche Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz sensibilisieren (u. a. § 12 ArbSchG). Grundsätzlich liegt die Unterweisungspflicht auf Seiten des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung Ihrer Unterweisungen.
Die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) regelt die Anforderungen an die Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen. Berufskraftfahrer/-innen müssen sich in regelmäßigen Abständen einer Eignungsuntersuchung unterziehen.