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Verkehrsmedizin

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Unsere Leistungen. Für Ihre Gesundheit.

Seit dem 01. Januar 1999 gilt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die insbesondere an Berufskraftfahrer/-innen veränderte Anforderungen an ihre körperliche und geistige Eignung stellt. Für die Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C, CE, CI, CIE, D, DE, DI, DIE und die Fahrgastbeförderung müssen aufgrund dieser Verordnung die entsprechenden Untersuchungen regelmäßig durchgeführt werden.
In unseren medizinischen Zentren führen wir alle für Sie relevanten Untersuchungen durch. Egal ob für die Fahrerlaubnis für LKW, Taxi, Bus oder jedes andere Fahrzeug, wofür Sie eine verkehrsmedizinische Untersuchung benötigen. Mit unseren Leistungen sind sie zu 100% abgedeckt & abgesichert. Schaue Sie jetzt in unserem Leistungsportfolio und besuchen Sie uns in einem unserer medizinischen Zentren.

Was sind die Konsequenzen für ein Fahren ohne Tauglichkeitsuntersuchung?

Nach Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes gibt es verschiedene Definitionen für das ‚Fahren ohne Fahrerlaubnis‘. Ohne Fahrerlaubnis fährt der, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde und über den ein Fahrverbot verhängt wurde. In die gleiche Kategorie fällt, wenn die Fahrerlaubnis nicht dem gefahrenen KFZ entspricht und natürlich sind auch alle die ohne Fahrerlaubnis unterwegs, die noch nie eine Fahrerlaubnis erworben haben.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird strenger geahndet als das Fahren ohne Führerschein. Ersteres gilt als Straftat und kann unter Umständen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Auch eine hohe Geldstrafe ist möglich. Hier entscheiden Gerichte im Einzelfall, wie die Schwere der Straftat zu bewerten ist und bestimmen dann die Höhe der Geldstrafe. Das Fahren ohne Führerschein ist hingegen lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Doch nicht nur der Fahrer, der ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug geführt hat, ist betroffen. Gerichte belangen auch den Fahrzeughalter, der dieses Fahren zugelassen, unter Umständen sogar angeordnet hat. Er kann ebenso mit einer erheblichen Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe rechnen.

Wer ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, muss mit einem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis und in weiteren Akten rechnen. Will er seinen Führerschein erstmals oder erneut beantragen, kann diese Eintragung zu Schwierigkeiten führen. Unter Umständen muss er sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, der sogenannten MPU, unterziehen, um seinen Führerschein zu erhalten. Erst, wenn diese bestanden ist, wird ihm die Fahrerlaubnis erteilt. Erweist sich ein Fahrzeugführer als Wiederholungstäter, der innerhalb der letzten drei Jahre bereits ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, so können die Behörden das Fahrzeug einziehen.

Wie läuft die Fahrtauglichkeitsuntersuchung ab?

Bei der Fahrtauglichkeitsuntersuchung findet zunächst ein Gespräch zwischen dem Arzt und dem Betroffenen statt, bei dem der Arzt die ersten wichtigen Informationen zum Gesundheitszustand des Prüflings erhält. Dieser kann dazu alle seine medizinischen Unterlagen, Atteste, Behandlungspläne, und, falls vorhanden, seine einzunehmenden Medikamente mitbringen. Die nachfolgenden Untersuchungen geben dann Aufschluss über die tatsächliche Fahrtauglichkeit eines Bewerbers.

Zur Feststellung der psychischen Leistungsfähigkeit werden verschiedene psychologische Testverfahren herangezogen, mit denen die optische Orientierung, die Konzentrationsfähigkeit, das Reaktionsvermögen und die Belastbarkeit getestet werden.
Beim Sehvermögen wird zentrale Tagesschärfe und Nachtsehvermögen getestet. Hörvermögen wird mittels Tonaudiogramm festgestellt. Besonders wichtig für das Autofahren ist auch der Gleichgewichtssinn, deshalb wird sein Zustand unter erschwerten Bedingungen überprüft.

Mit dem Elektrokardiogramm wird die Herzgesundheit überprüft. Herzerkrankungen können zu erheblichen Unfällen im Straßenverkehr führen. Wer aufgrund einer plötzlichen Herzschwäche die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Ähnlich kann es Diabetikern ergehen, wenn sie durch Unterzuckerung die Kontrolle verlieren. Sie erhalten die Fahrerlaubnis bei stabilisierter Stoffwechsellage und müssen ihren Gesundheitszustand regelmäßig überprüfen lassen. Liegen Nervenerkrankungen vor, können diese Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinflussen. Neurologische Untersuchungen lassen den Schweregrad der Erkrankung erkennen. Daraus lässt sich ableiten, ob eine Fahreignung vorliegt oder nicht.

Waren Drogen oder Alkohol der Grund, dass eine Untersuchung angeordnet wurde, so kann der Arzt mit labortechnischen Untersuchungen durch Urintest, Bluttest und Haaranalyse den Kurz- oder Langzeitkonsum der Rauschmittel feststellen. Zeigen die Ergebnisse einen regelmäßigen Drogenmissbrauch, wird eine MPU angeordnet.