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Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung wird dann erforderlich, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll oder eine Verlängerung beantragt wird. So ist ein Sehtest bei allen Führerscheinklassen Pflicht; die ärztliche Untersuchung wird hingegen nur da angeordnet, wo schon vorab bestimmte Gründe vorliegen. Dazu gehören körperliche oder seelische Erkrankungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme und Alkohol- oder Drogenkonsum. Liegen bestimmte Straftaten vor, kann auch das zu einer Überprüfung der Fahreignung führen.
Zunächst sind Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen betroffen. Diese müssen ihre Beeinträchtigung durch Brillen oder Hörgeräte so ausgleichen, dass sie sicher und ungehindert am Straßenverkehr teilnehmen können. Das gilt auch bei chronischen Krankheiten oder Bewegungseinschränkungen sowie bei Menschen mit überstandenem Herzinfarkt, bei schweren Lungenerkrankungen und Diabetes.
Regelmäßige Medikamenteneinnahme kann ebenfalls zu einer Beeinträchtigung der erforderlichen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr führen. Auch bei psychischen Störungen und Suchterkrankungen ist die Fahrtauglichkeit vermindert. Hier greifen die Behörden ein und ordnen eine Überprüfung der Fahreignung an.
Für Berufskraftfahrer gelten Sonderregelungen. LKW-Fahrer, Busfahrer und Taxifahrer brauchen eine Gesundheitsüberprüfung, wenn sie eine Fahrerlaubnis erwerben wollen. Außerdem müssen sie ihren Führerschein alle fünf Jahre erneuern. Auch dazu ist wieder eine gesundheitliche Überprüfung notwendig.