Was sind Berufskrankheiten & an wen können Sie sich wenden?

Was sind Berufskrankheiten & an wen können Sie sich wenden?

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Liste der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind.

Die Berufskrankheiten-Liste umfasst im Moment über 80 verschiedene Krankheiten. In die Liste werden nur Krankheiten aufgenommen, die nach dem medizinischen Kenntnisstand durch besondere Einwirkungen verursacht werden und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade ausgesetzt sind als die normale Bevölkerung.

Was ist der Unterschied zwischen Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen?

Eine arbeitsbedingte Erkrankung ist eine Krankheit, die durch Faktoren am Arbeitsplatz verursacht oder verschlimmert wird, zum Beispiel durch das Arbeitsverfahren, die Arbeitsumstände oder die Verhältnisse am Arbeitsplatz. Berufskrankheiten sind eine spezielle Form der arbeitsbedingten Erkrankungen. Als Berufskrankheiten zählen nur Krankheiten, die in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt sind. Burnout oder Depressionen gehören zum Beispiel nicht dazu. Auch Arbeitsunfälle zählen nicht zu den Berufskrankheiten.

Wodurch entstehen Berufskrankheiten?

Berufskrankheiten können durch verschiedene gesundheitsschädliche Einwirkungen verursacht werden, zum Beispiel durch:

  • Gefahrenstoffe wie chemische und biologische Arbeitsstoffe
  • Strahlung
  • physikalische Faktoren wie Druck, Erschütterung bzw. Vibration, Lärm, Staub, schweres Heben oder eine sitzende Tätigkeit
  • arbeitsorganisatorische Faktoren wie Schichtarbeit
  • psychosoziale Faktoren wie Stress

Die 9 gängigsten Berufskrankheiten

  • Lärmschwerhörigkeit tritt nach langjähriger Lärmbelästigung auf und betrifft überwiegend Beschäftigte im Bauwesen und der Forstwirtschaft.
  • Viele Beschäftigte, die ihre Arbeit im Freien verrichten müssen (zum Beispiel Bauarbeiter) leiden Hautkrebs durch übermäßige UV-Strahlung. Da diese Arbeiter der UV-Strahlung in deutlich höherem Maße ausgesetzt sind als die durchschnittliche Bevölkerung, sind einige Hautkrebsarten mittlerweile als Berufskrankheiten anerkannt.
  • Asbestose ist eine Lungenkrankheit, die durch das Einatmen von asbestfaserhaltigem Staub ausgelöst wird. Gesundheitliche Probleme zeigen sich oft erst Jahrzehnte später. Mittlerweile ist der Einsatz von Asbest verboten.
  • Ärzte, Pflegekräfte und Labormitarbeiter können sich im Arbeitsalltag mit Infektionskrankheiten ihrer Patienten anstecken.
  • Auch Lungen- und Kehlkopfkrebs, ausgelöst durch Asbest, ist eine anerkannte Berufskrankheit, die besonders häufig Bauarbeiter betrifft.
  • Einige Hauterkrankungen sind als Berufskrankheiten anerkannt. Besonders gefährdet sind zum Beispiel Friseure, Floristen oder Pflegekräfte, deren Haut durch Feuchtarbeit oder Chemikalien wie Desinfektionsmittel stark beansprucht wird.
  • Schädigungen der Lendenwirbelsäule und Kniegelenke betreffen besonders häufig Dachdecker und Fliesenleger.
  • Chemiearbeiter, Maler, Lackierer und Mechaniker können an Erkrankungen des Blutes und des lymphatischen Systems durch Benzol leiden. Das Einatmen von Benzo ist giftig und wirkt krebserregend und erbgutverändernd.
  • Allergische Atemwegserkrankungen können durch das Einatmen von Staub, Mikroorganismen oder chemischen Stoffen verursacht werden. Besonders gefährdet sind Bäcker, Tischler und Floristen.

Wie kann man vorbeugen?

Neben der betrieblichen Vorsorge zum Arbeitsschutz können auch die Beschäftigten selbst einen Beitrag leisten, um Berufskrankheiten vorzubeugen:

  • Beachten Sie die Arbeitsschutzvorschriften für Ihren jeweiligen Beruf
  • Tragen Sie konsequent die persönliche Schutzausrüstung (zum Beispiel einen Gehörschutz im Baugewerbe)
  • Wenden Sie Hygienemaßnahmen an
  • Lassen Sie sich gegen Infektionskrankheiten impfen
  • Gestalten Sie Ihren Arbeitsplatz möglichst ergonomisch
  • Nehmen Sie regelmäßig an arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen teil
  • Bewahren Sie alle medizinischen Bescheinigungen, Befunde und Dokumentationen sorgfältig auf, um Sie im Ernstfall an die Versicherung weiterleiten zu können

An wen kann man sich wenden?

Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, müssen sich Beschäftigte je nach Branche an unterschiedliche Stellen wenden. Gewerbliche Berufsgenossenschaften sind für Beschäftigte in privaten Wirtschaftsunternehmen zuständig. Beschäftigte, mitarbeitende Familienangehörige und Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft wenden sich an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Für Beschäftigte von Bund, Ländern und Gemeinden sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, zum Beispiel Unfallkassen, die richtigen Anlaufstellen.

Wie wird geprüft, ob eine Berufskrankheit vorliegt?

Der jeweilige Unfallversicherungsträger erkennt eine Krankheit als Berufskrankheit an, wenn die folgenden drei Punkte erfüllt sind.

  1. Der Versicherte leidet an einer Krankheit, die in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgelistet ist.
  2. Der Versicherte war an seinem Arbeitsplatz den entsprechenden schädigenden Einwirkungen ausgesetzt.
  3. Es besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit, den Einwirkungen und der Entstehung der Krankheit.

Gerade der Zusammenhang zwischen dem Arbeitsplatz und der Krankheit muss genau nachzuprüfen sein. Dies ist unter Umständen nicht immer leicht möglich.

Was passiert, wenn eine Berufskrankheit als solche anerkannt wurde?

In diesem Fall haben die Versicherten Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese zahlt für die medizinische Versorgung und Rehabilitation. Wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft um 20 Prozent oder mehr gemindert ist, erhält der Beschäftigte von der Unfallversicherung auch eine Rente.

Wenn die Betroffenen trotz ihrer Berufskrankheit weiter in diesem Beruf arbeiten können, wird ihnen eine individuelle Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt, gefährdende Arbeitsstoffe werden ausgetauscht oder eine Schutzvorrichtung angebracht. Die Beschäftigten erhalten eine Aufklärung darüber, wie sie sich am Arbeitsplatz besser schützen können.

Wenn die Beschäftigten durch ihre Berufskrankheit so stark eingeschränkt sind, dass sie nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine Umschulung.