Betriebliches Eingliederungsmanagement - Nutzen Sie die Chance, für einen guten Wiedereinstieg in den Berufsalltag!

Betriebliches Eingliederungsmanagement -  Nutzen Sie die Chance, für einen guten Wiedereinstieg in den Berufsalltag!

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Anspruch auf ein BEM haben alle Beschäftigten, die in einem Zeitraum von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.

Das BEM dient dem langfristigen Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen, den Arbeitsplatz zu behalten.

BEM ist eine Chance und ein Angebot, das auf einem vertrauensvollen, gemeinsamen Dialog basiert, immer mit dem Ziel, das Gesundheitspotenzial der Mitarbeiter: innen zu stärken, sowie das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Es ist als Prozess zu verstehen, der verschiedene Maßnahmen wie die Analyse der Arbeitsbedingungen, die Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitarbeiter:innen, dem Arbeitgeber, dem Betriebsarzt und gegebenenfalls weiteren Fachkräften, beinhaltet.

Ziel des BEM ist es, die Mitarbeiter: innen mit individuellen Maßnahmen darin zu unterstützten ihre Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, einen geeigneten und angenehmen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu finden und möglichst dauerhaft gesund zu bleiben. Insgesamt trägt das BEM dazu bei, eine gesunde und produktive Arbeitsumgebung zu schaffen. Jedoch ist es sehr wichtig das Angebot zu kennen, um es bei Bedarf auch nutzen zu können.

Das BEM ist für die Mitarbeiter: innen freiwillig. Die Ablehnung des BEM hat keine arbeits- oder dienstrechtlichen Konsequenzen.

Nach Zustimmung zum BEM-Verfahren wird gemeinsam mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter ein individueller Plan zur Eingliederung ausgearbeitet, der auf die persönliche Situation zugeschnitten ist. Neben Rehabilitationsmaßnahmen kann dieser auch Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention beinhalten.

Wie läuft das BEM ab?

Schriftlicher Erstkontakt: Zu Beginn erhalten die betroffenen Mitarbeiter: innen ein schriftliches Angebot für ein Informationsgespräch, sobald sie innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren. Ist der/die Beschäftigte nicht bereit, an der betrieblichen Eingliederung teilzunehmen, endet an dieser Stelle das BEM-Verfahren. Andernfalls kann der Termin für ein Informationsgespräch vereinbart werden.

Persönliches Erstgespräch (Informationsgespräch): In dem vertraulichen Informationsgespräch wird über das BEM-Verfahren informiert und über die Möglichkeiten und Grenzen des Verfahrens aufgeklärt. Offene Fragen werden beantwortet und die Beteiligten werden festgelegt. Hier können sowohl externe als auch interne Stellen und Personen hinzugezogen werden.

BEM-Gespräch (Eingliederungsgespräch): Nicht immer wird sich bereits im Informationsgespräch klären lassen, welche weiteren Schritte zu veranlassen sind. Je nach Bedarf erfolgt in weiteren Gesprächen eine Analyse der aktuellen Situation. Es werden gemeinsam Ziele formuliert und mögliche Maßnahmen festgelegt. In einigen Fällen werden zusätzliche Informationen notwendig sein, um geeignete Maßnahmen einleiten zu können.

Mögliche Lösungsansätze und Perspektiven können sein:

  • Möglichkeit der medizinischen Rehabilitation
  • Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
  • Verbesserung der technischen/ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes, z.B. durch Hilfsmittel
  • Verringerung der Arbeitsbelastungen (organisatorische Veränderungen, Teilzeit, technische Verbesserungen)
  • Arbeitsversuch
  • Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Schulungen und Qualifizierungsmaßnahme

Maßnahmenumsetzung: Während der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen findet eine Begleitung durch eine beauftragte Person statt, die die vereinbarten Maßnahmen organisiert. Alle Beteiligten sind gefordert, die vereinbarten Maßnahmen schnellstmöglich und engagiert umzusetzen.

Maßnahmenevaluation: Der/die BEM-Beauftragte führt mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter ein Abschlussgespräch durch, um zu prüfen ob die Maßnahmen erfolgreich waren und die Ziele erreicht wurden.

Abschlussdokumentation: Nachdem das BEM-Verfahren durchlaufen wurde, findet ein abschließendes Gespräch mit allen Beteiligten statt. Ziel ist eine einvernehmliche Beendigung des Prozesses und das Festhalten der erreichten Ergebnisse.

Was wird dokumentiert?

Alle am BEM-Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht. Die BEM-Akte mit den persönlichen Daten darf nur einem limitierten, fest definierten, transparent dargelegten Personenkreis (BEM-Verantwortlichen oder BEM-Team) zugänglich sein, der mit der Durchführung des Verfahrens betraut ist.

Die Akte selbst ist räumlich und funktional von der Personalakte getrennt aufzubewahren. Nur Daten, die als Nachweis über das ordnungsgemäße BEM-Verfahren gelten, dürfen in die Personalakte übernommen werden: Zeitpunkt des BEM-Angebots sowie dessen Ergebnis; Angabe von konkreten Maßnahmen, die angeboten und umgesetzt wurden.

Weitere Informationen zum BEM finden Sie unter www.BMAS.de